Wie die Gemeinde Jonen mitteilt, werden in den Gebieten «Radmühle/Urnerweg» und «Obschlagenstrasse/Winkel» Tempo-30-Zonen eingeführt.
Ortseinfahrt Jonen (AG) an der Staldenstrasse.
Ortseinfahrt Jonen (AG) an der Staldenstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Ausgehend von zwei Petitionen, die im Jahr 2021 eingereicht worden sind und in den Gebieten «Radmühle/Urnerweg» beziehungsweise «Obschlagenstrasse/Winkel» die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer verlangten, hat der Gemeinderat von Jonen die Einführung von Tempo-30-Zonen in den beiden genannten Gebieten angeordnet.

Die Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen auf den Gemeindestrassen liegt gemäss kantonalem Recht beim Gemeinderat.

Zudem erhofft sich der Gemeinderat durch die Temporeduktion mehr Sicherheit im Strassenverkehr.

Infolge des kürzeren Anhaltewegs sinken Unfallhäufigkeit und Unfallschwere.

Mehr Sicherheit für die Kinder

Im Zentrum des Gebiets «Radmühle/Urnerweg» liegen die Schul- und Gemeindeanlagen sowie der Spiel- und Sportplatz am Urnerweg.

Das tiefere Geschwindigkeitsniveau kommt so im Speziellen den Schülern und Kindergärtner auf dem Schulweg zu Gute und ebenso den Kindern und Familien, die den Spiel- und Sportplatz am Urnerweg besuchen.

Für die Velofahrer wirkt sich die Einführung der Tempo-30-Zone ebenfalls positiv aus, weil sich die Geschwindigkeit zwischen Velofahrern und Motorfahrzeugen angleicht.

Velofahrer und Fussgänger profitieren von der Temporeduktion

Verschiedene Radwege führen durch das Gebiet «Radmühle/Urnerweg».

Das Gebiet «Obschlagenstrasse/Winkel» enthält enge Quartierstrassen, welche zum Teil nicht über ein Trottoir verfügen.

Über die Obschlagenstrasse erfolgt der Zugang zum Naherholungsgebiet Jonental, was sich in entsprechend viel Freizeit(fuss-)verkehr manifestiert.

Auch hier soll deshalb mit der Anordnung von Tempo 30 die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und von Fussgängern und Velofahrern verbessert werden.

Weniger Lärm für die Anwohner

Zusätzlich sorgt die Einführung der Tempo-30-Zonen für eine reduzierte Belastung der Anwohner durch Lärm- und Abgasimmissionen, was zur Steigerung der Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen wird.

Die Einführung der Tempo-30-Zonen soll mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen begleitet werden.

Umsetzung mittels Bodenmarkierungen und Signalisationen

Bei den Einfahrten in die Tempo-30-Zonen werden Eingangsportale mit Signalisationen und Markierungen angebracht werden.

Innerhalb der Zonen sollen regelmässige Bodenmarkierungen auf die reduzierte Höchstgeschwindigkeit hinweisen.

Bauliche Massnahmen wie zum Beispiel seitliche Einengungen sind nicht vorgesehen.

Auf diesen Gemeindestrassen wird Tempo 30 gelten

Der Perimeter der Tempo-30-Zone «Radmühle/Urnerweg» umfasst die Radmühlestrasse, Feldweg, Bernerweg, Lindenweg, Panoramaweg, Bergweg, Maiacherstrasse, Spitzackerstrasse, Pfäfflerstrasse, Pfäfflerweg, Schulhausstrasse, Urnerweg, Sonnenrain und Mattenhofstrasse (Bereich innerorts).

Der Perimeter der Tempo-30-Zone «Obschlagenstrasse/Winkel» umfasst die Sennhüttenstrasse, Winkel, Postweg, Mühlematt und Obschlagenstrasse (Bereich innerorts).

Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Einsprachen sind an den Gemeinderat zu richten

Einsprachen gegen die Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich beim Gemeinderat Jonen einzureichen.

Für den Fris­tenlauf ist das Publikationsdatum im Amtsblatt des Kantons Aargau (19. Mai 2023) massgebend.

Weitere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.

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