Niederwil (AG)

Neue Verordnung betrifft auch Hundehalter in Niederwil AG

Wie die Gemeinde Niederwil AG mitteilt, wird die Hundetaxe für alle Hunde, die per Stichtag 30. April auf dem Gemeindegebiet gemeldet im Mai erhoben.

Gemeinde Niederwil im Kanton Aargau.
Gemeinde Niederwil im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Per 1. März 2024 trat die neue Hundeverordnung in Kraft. Hundehaltende, die jeweils nach dem Stichtag 30. April zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe neu erst im darauffolgenden Jahr bezahlen.

Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern.

Es werden somit weder halbe Taxen verrechnet noch zurückbezahlt.

Die Hundetaxe beträgt weiterhin 120 Franken

Zuzüger aus anderen Kantonen und aus dem Ausland müssen für das jeweils laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).

Die Hundetaxe wird wie bisher für alle Hunde, die per Stichtag 30. April auf der Gemeinde gemeldet sind, im Mai erhoben. Sie beträgt weiterhin 120 Franken.

Kommentare

User #6443 (nicht angemeldet)

Unsere Gemeinde nimmt mit der Hundetaxe Fr. 77'000 ein. Frage mich ehrlich ob die paar Robidog-Kästen und die Säckchenrollen so teuer sind. Auch mit dem leeren wird niemals dieser Betrag aufgebracht. Denke eher dass da wieder was Quer-Subventioniert wird.

User #6204 (nicht angemeldet)

Wiso auch bezahlen? Ich habe 2 Hunde und bezahle gar nichts......Bin Ukrainer......

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