Oberwil-Lieli bittet um das Zurückschneiden von Bepflanzung
Die Bevölkerung von Oberwil-Lieli wird aufgefordert, an Strassen und Wege grenzende Bäume und Sträucher gemäss den gesetzlichen Vorschriften zurückzuschneiden.
Wie die Gemeinde Oberwil-Lieli bekannt gibt, werden alle Eigentümer von Grundstücken an einer öffentlichen Strasse, einem Gehweg oder einem Platz gebeten, ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher oder Hecken vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Sind die Pflanzen bis zum 30. Juni 2022 nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein.
Nach der angesetzten Frist ist der Werkhof somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Gewächse auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden.
Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.