In Oberwil-Lieli endet die Einreichfrist der Steuererklärung 2021 am 31. März 2022. Selbstständig Erwerbende und Landwirte haben bis zum 30. Juni 2022 Zeit.
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Frauen kommen bei vielen Steuererklärungen immer erst an zweiter Stelle. (Symbolbild) - keystone
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Wie die Gemeinde Oberwil-Lieli mitteilt, wurde die Steuererklärung 2021 verschickt. Die Software EasyTax 2021 steht auf der Webseite des Kantonalen Steueramts zum Download bereit; die EasyTax-CD wird nicht mehr produziert und bereitgestellt. Unselbstständig Erwerbende sowie Rentner werden gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2022 abzugeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2022.

Fristerstreckungen und Mahnungen

Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2022 keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2022 keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2022 kann die Bevölkerung über die Webseite des Kantons Aargau beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird die zehnstellige Adressnummer benötigt. Diese befindet sich oberhalb der Postanschrift.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2021 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2022; ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer.

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt in Oberwil-Lieli telefonisch gerne zur Verfügung.

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