Widen zur Abstimmung der kantonalen Steuervorlage
Zur Abstimmung der Kantonalen Sachvorlage «Steuergesetz» am 15. Mai 2022 informiert die Gemeinde Widen über ihre Berechnungen zu den Steuermindereinnahmen.
Die Gemeinde Widen gibt zu kantonalen und nationalen Sachvorlagen keine Empfehlungen ab.
Jedoch wurde die Gemeinde im Bezug auf die Abstimmung am 15. Mai 2022 angefragt, ob die Aussage auf dem Flyer des Kommitees «Nein zum Aargauer Steuer-Bschiss» mit einem prognostizierten Steuereinnahmeverlust von über 250'000 Franken für die Gemeinde Widen zutrifft. Dazu kann die Gemeinde Aussagen machen.
Die Steuergesetzrevision besteht aus zwei Teilen, aus natürlichen Personen und juristischen Personen. Bei den natürlichen Personen wird der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen deutlich erhöht.
Bisher betrug der Abzug 4000 Franken für verheiratete Paare und 2000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen. Per 1. Januar 2022 gelten neu die Abzüge von 6000 Franken für Verheiratete und 3000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen.
Reduktion der Steuerbelastung juristischer Personen
Bei den juristischen Personen wird zudem die für ertragsstarke Unternehmen relevante obere Tarifstufe reduziert. Die Steuerbelastung wird zwischen 2022 und 2024 gestaffelt auf 15,1 Prozent reduziert.
Ab 2024 verfügt der Kanton Aargau damit – wie die meisten anderen Kantone – über einen einheitlichen Steuertarif: Die Gewinne bis 250'000 Franken werden schon heute, Stand Mai 2022, mit 15,1 Prozent besteuert.
Das sind die Auswirkungen für die Gemeinde
Aus diesen beiden Änderungsvorschlägen werden für die Gemeinde Widen jährlich Mindereinnahmen aus Versicherungsabzug für natürliche Personen von 211'760 Franken prognostiziert und Kompensationszahlungen von Kanton an Gemeinde Widen (für vier Jahre) von 55'513 Franken. Das wären insgesamt jährliche Mindereinnahmen natürlicher Personen von 156'247 Franken.
Zudem werden jährlich Mindereinnahmen für juristische Personen aus Tarifsenkung von 36'415 Franken prognostiziert und eine Kompensationszahlung von Kanton an Gemeinde Widen (für 4 Jahre) von 23'704 Franken. Das ergibt insgesamt Mindereinnahmen juristischer Personen von 12'711 Franken.
Zusammengezählt ergeben das Steuermindereinnahmen natürlicher und juristischer Personen von 248'175 Franken und jährliche Kompensationszahlungen von Kanton an Gemeinde Widen von 79'217 Franken. Somit käme man auf jährliche Total-Steuermindereinnahmen inklusive Kompensationszahlungen von 168'958 Franken.