Amtliche Feuerungskontrolle 2022 in Fislisbach
Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 finden in Fislisbach bei sämtlichen Ölfeuerungen und teilweise bei Gasfeuerungen Feuerungskontrollen statt.
Gemäss Luftreinhalteverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei Jahre (seit 2019 bei Gasheizungen alle 4 Jahre) amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen durchzuführen.
Nach kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode. Gemäss Messturnus ist vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Fislisbach bei sämtlichen Ölfeuerungen und teilweise bei Gasfeuerungen östlich der Badenerstrasse die Feuerungskontrolle durchzuführen.
Zwei Varianten der Feuerungskontrolle
Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden: Messung durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder Messung durch das Servicegewerbe. Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein.
Erledigte Kontrollrapporte sind innert 20 Tagen mit einer Vignette versehen an den amtlichen Feuerungskontrolleur zuzustellen.
Die Frist bis 31. Dezember 2022 zur Durchführung der Feuerungskontrolle beziehungsweise Zustellung des Kontrollrapportes ist in jedem Fall einzuhalten. Andernfalls wird der amtliche Feuerungskontrolleur Nachmessungen durchführen.