Baustart für hindernisfreie ÖV-Haltestellen
Bis 2023 werden auf Gemeindegebiet 27 Haltekanten an ÖV-Haltestellen hindernisfrei ausgestaltet. Menschen mit Behinderungen wird so erleichterter Zugang zum öffentlichen Verkehr verschafft.

Bis Ende 2023 müssen Haltestellen des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei sein – so schreibt es die Bundesgesetzgebung vor. Als zentrale Massnahme sind die Haltekanten so zu erhöhen, dass alle Menschen ohne fremde Hilfe in den Bus oder das Tram ein- und austeigen können.
Vom erleichterten Zugang profitieren Menschen mit Behinderungen, Betagte und Personen mit Kinderwagen. Jene Haltestellen, bei denen Kosten und Nutzen in einem Missverhältnis stehen, müssen nicht umgestaltet werden. Der Umbau von Haltestellen, die kurz- bis mittelfristig Teil eines Umgestaltungs- oder Sanierungsprojekts sind, kann auch nach 2023 erfolgen.
Das ÖV-Netz auf Könizer Gemeindegebiet umfasst 68 Busund 3 Tramhaltestellen mit insgesamt 140 Haltekanten, für 92 davon ist die Gemeinde selber verantwortlich. Einzelne Haltestellen wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen von Projekten bereits hindernisfrei gebaut, so etwa die Haltestellen Gurtenbahn, Morillon und Landorf der Buslinien 22 und 29.
Bis 2023 werden nun weitere 27 Haltekanten hindernisfrei umgestaltet. Den dafür erforderlichen Kredit von 3.1 Millionen Franken hat das Parlament 2018 bewilligt, die Bauarbeiten beginnen im November 2019.