Beim Rasenmähen in Remetschwil ist auf Ruhezeiten zu achten
Wie die Gemeinde Remetschwil mitteilt, werden Bewohner gebeten, sich an die in Wohngebieten geltenden Ruhezeiten für das Rasenmähen mit Motormähern zu halten.
Für die begonnene «Rasenmähersaison» ruft der Gemeinderat der Gemeinde Remetschil die geltenden Ruhezeiten in Erinnerung.
Gemäss Polizeireglement sind in Wohngebieten werktags von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an den Sonn- und Feiertagen das Rasenmähen mit Motormähern und Arbeiten mit lärmigen Maschinen im Freien verboten.