Förderung der Energiewende
Im Rahmen der Klausurtagung 2013 hat sich der Gemeinderat für die Erarbeitung eines Energiekonzeptes entschieden. In der Folge wurde das Konzept zusammen mit der Energieagentur St. Gallen erarbeitet.
Dabei wurde festgestellt, dass die vom Bundesrat angestrebten Ziele zur Energiewende 2050 in der Gemeinde Oberbüren nur mit verstärkten Anstrengungen einigermassen erreicht werden können. Es zeigte sich aber auch, dass der grösste Handlungsbedarf bei der Sanierung der Gebäudehüllen liegt.
Bei den Wärmeerzeugern und der Mobilität besteht ebenfalls Verbesserungspotenzial. Nicht zuletzt ist Stromsparen ein wirksames Mittel, das sich die Gesellschaft als Ganzes zum Ziel setzen muss, und das mit der Sensibilisierung jedes einzelnen gefördert und gestärkt werden kann und soll.
Vom Energiekonzept zur Richtlinie Energiefonds
Zur Umsetzung von Fördermassnahmen auf Stufe Gemeinde braucht es eine gesetzliche Grundlage in Form eines Gemeindereglementes. Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit der Energieagentur folgende Fördermassnahmen ausgearbeitet:
- Wärmedämmung von Einzelbauteilen (gem. kantonalen Fördermassnahmen)
- Fensterersatz
- Holzfeuerungen
- Thermische Sonnenkollektoren
- Wärmepumpen
- Ersatz Elektroboiler
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Die finanziellen Förderbeiträge sind zeitlich und frankenmässig begrenzt. Die Höhe der Förderbeiträge wird in der Vollzugshilfe klar definiert und die geförderten Vorhaben sind in der Regel innert zwei Jahren umzusetzen.
Der Gemeinderat hat in der Richtlinie auch sichergestellt, dass die Finanzierung der zugesicherten Beiträge jederzeit gewährt ist. Die Richtlinie ist zudem so offen formuliert, dass allfällige künftige Veränderungen möglich sind.
Im Bereich der Information will der Gemeinderat inskünftig unterstützend bei Informationsanlässen, Vorträgen, Werbemassnahmen und dergleichen mitwirken. Zudem wird derzeit die Inbetriebnahme eines Elektroautos, welches durch die gesamte Bevölkerung genutzt werden kann, geprüft.
Seit Ausarbeitung des Energiekonzeptes wird der Energiefonds gespiesen. Mittlerweile sind darin bereits Fr. 520‘185.20 enthalten.
Zur nachhaltigen Finanzierung des Fonds soll wie bisher ein Teil des Erlöses aus der «Stromrechnung» verwendet werden. Der bereits bestehende Beitrag «Abgabe an die Gemeinde» fliesst zu 70% in den Gemeindehaushalt, die übrigen 30% (max. Fr. 100‘000 pro Jahr) gehen in den Energiefonds.
Förderung Photovoltaikanlagen über Stromtarif
Gemäss Empfehlungen der Energieagentur St. Gallen sollen Photovoltaikanlagen nicht über den Energiefonds, sondern wie bisher mittels Stromtarif der Elektra Oberbüren gefördert werden. Der Schwerpunkt wird dabei auf das Prinzip «Eigenverbrauch» gelegt.
Bei diesem wird nur der Strom übernommen, welcher der Anlagebetreiber nicht selber verbraucht. Dadurch werden die Betreiber von Photovoltaikanlagen motiviert, dann Strom zu verbrauchen, wenn ihre Anlage auch Strom produziert.
Generell führt dies zu einer erhöhten Sensibilisierung des Stromkonsums. Zu beachten ist, dass die Förderung der Photovoltaikanlagen nur von Einwohnern im Einzugsgebiet der Elektra Oberbüren in Anspruch genommen werden kann.
Die übrigen Gebiete (z.B. Brübach, Gebertschwil, Ufhofen) können die möglichen Förderungen ihrer Energieversorger in Anspruch nehmen. Die Fördermassnahmen gemäss Richtlinie bzw. Vollzugshilfe Energiefonds gelten für das gesamte Gemeindegebiet.