Nach der Ausarbeitung des Energiekonzeptes hat der Gemeinderat Oberbüren SG nun die notwendige Richtlinie sowie Vollzugshilfe zur Betreibung eines Energiefonds genehmigt.
Photovoltaikanlagen
Gemeinderat Oberbüren SG genehmigt notwendige Richtlinie sowie Vollzugshilfe zur Betreibung eines Energiefonds. - Keystone
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Im Rahmen der Klausurtagung 2013 hat sich der Gemeinderat für die Erarbeitung eines Energiekonzeptes entschieden. In der Folge wurde das Konzept zusammen mit der Energieagentur St. Gallen erarbeitet.

Dabei wurde festgestellt, dass die vom Bundesrat angestrebten Ziele zur Energiewende 2050 in der Gemeinde Oberbüren nur mit verstärkten Anstrengungen einigermassen erreicht werden können. Es zeigte sich aber auch, dass der grösste Handlungsbedarf bei der Sanierung der Gebäudehüllen liegt.

Bei den Wärmeerzeugern und der Mobilität besteht ebenfalls Verbesserungspotenzial. Nicht zuletzt ist Stromsparen ein wirksames Mittel, das sich die Gesellschaft als Ganzes zum Ziel setzen muss, und das mit der Sensibilisierung jedes einzelnen gefördert und gestärkt werden kann und soll.

Vom Energiekonzept zur Richtlinie Energiefonds

Zur Umsetzung von Fördermassnahmen auf Stufe Gemeinde braucht es eine gesetzliche Grundlage in Form eines Gemeindereglementes. Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit der Energieagentur folgende Fördermassnahmen ausgearbeitet:

- Wärmedämmung von Einzelbauteilen (gem. kantonalen Fördermassnahmen)

- Fensterersatz

- Holzfeuerungen

- Thermische Sonnenkollektoren

- Wärmepumpen

- Ersatz Elektroboiler

- Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Die finanziellen Förderbeiträge sind zeitlich und frankenmässig begrenzt. Die Höhe der Förderbeiträge wird in der Vollzugshilfe klar definiert und die geförderten Vorhaben sind in der Regel innert zwei Jahren umzusetzen.

Der Gemeinderat hat in der Richtlinie auch sichergestellt, dass die Finanzierung der zugesicherten Beiträge jederzeit gewährt ist. Die Richtlinie ist zudem so offen formuliert, dass allfällige künftige Veränderungen möglich sind.

Im Bereich der Information will der Gemeinderat inskünftig unterstützend bei Informationsanlässen, Vorträgen, Werbemassnahmen und dergleichen mitwirken. Zudem wird derzeit die Inbetriebnahme eines Elektroautos, welches durch die gesamte Bevölkerung genutzt werden kann, geprüft.

Seit Ausarbeitung des Energiekonzeptes wird der Energiefonds gespiesen. Mittlerweile sind darin bereits Fr. 520‘185.20 enthalten.

Zur nachhaltigen Finanzie­rung des Fonds soll wie bisher ein Teil des Erlöses aus der «Stromrechnung» verwendet werden. Der bereits bestehende Beitrag «Abgabe an die Gemeinde» fliesst zu 70% in den Gemeindehaushalt, die übrigen 30% (max. Fr. 100‘000 pro Jahr) gehen in den Energiefonds.

Förderung Photovoltaikanlagen über Stromtarif

Gemäss Empfehlungen der Energieagentur St. Gallen sollen Photovoltaikanlagen nicht über den Energiefonds, sondern wie bisher mittels Stromtarif der Elektra Ober­büren gefördert werden. Der Schwerpunkt wird dabei auf das Prinzip «Eigenverbrauch» gelegt.

Bei diesem wird nur der Strom übernommen, welcher der Anlage­betreiber nicht selber verbraucht. Dadurch werden die Betreiber von Photovoltaikanlagen motiviert, dann Strom zu verbrauchen, wenn ihre Anlage auch Strom produziert.

Generell führt dies zu einer erhöhten Sensi­bilisierung des Stromkonsums. Zu beachten ist, dass die Förderung der Photovoltaik­anlagen nur von Einwohnern im Einzugsgebiet der Elektra Oberbüren in Anspruch genommen werden kann.

Die übrigen Gebiete (z.B. Brübach, Gebertschwil, Ufhofen) können die möglichen Förderungen ihrer Energieversorger in Anspruch nehmen. Die Fördermas­snahmen gemäss Richtlinie bzw. Vollzugshilfe Energie­fonds gelten für das gesamte Gemeindegebiet.

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