Forderungen gegenüber Mandach sind einzureichen
Wie die Gemeinde Mandach berichtet, sind Forderungen gegenüber der Gemeinde für das Rechnungsjahr 2021 bis spätestens am 30. November 2021 einzureichen.
Die Abteilung Finanzen Mandach bittet alle Lieferanten, Funktionäre, Kommissionsmitglieder usw. allfällige Forderungen gegenüber der Gemeinde Mandach für das Rechnungsjahr 2021 bis spätestens am Dienstag, 30. November 2021 einzureichen.
Die Frist ist dringend einzuhalten. Durch die EDV Umstellung auf Ende Jahr 2021 kann ansonsten die Auszahlungen nicht mehr termingerecht vorgenommen werden.