Fronleichnam ist in Oberrohrdorf ein gesetzlicher Feiertag
Wie die Gemeinde Oberrohrdorf informiert, darf am 8. Juni 2023 nicht gearbeitet werden. Auch lärmverursachende Arbeiten werden untersagt.

Der «Fronleichman», in diesem Jahr 2023 am Donnerstag, 8. Juni 2023, führt immer wieder zu Anfragen, ob an diesem Tag in Oberrohrdorf gearbeitet werden darf oder nicht.
Die Feiertage im Kanton Aargau sind gesetzlich, meistens nach Bezirk, geregelt.
So hält das kantonale «Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht» fest, dass der Fronleichnam im ganzen Bezirk Baden – mit Ausnahme der Gemeinde Bergdietikon – ein gesetzlicher Feiertag ist, und zwar mit der gleichen Bedeutung wie beispielsweise Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Weihnachts- oder Stephanstag.
Es gelten dieselben Regelungen wie an einem Sonntag
Die Regelung mit Fronleichnam als gesetzlicher Feiertag gilt auch in den Bezirken Bremgarten, Muri, Laufenburg, Zurzach und in einigen Gemeinden des Bezirks Rheinfelden, nicht hingegen in den Bezirken Aarau, Brugg, Kulm, Lenzburg und Zofingen:
Ein Feiertag ist arbeits- und polizeirechtlich einem Sonntag gleichgestellt.
Mit anderen Worten: Es darf nicht gearbeitet werden, zudem sind lärmverursachende Arbeiten verboten.
Rasenmähen ist beispielsweise an Fronleichnam nicht erlaubt.