Gebenstorf

Gebenstorf passt Abfallverordnung und Gebührenordnung an

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Brugg,

Wie die Gemeinde Gebenstorf meldet, wurde die Abfallverordnung an die aktuellen Anforderungen angepasst und wird am 30. November 2023 zur Genehmigung vorgelegt.

Die Gemeinde Gebenstorf.
Die Gemeinde Gebenstorf. - Nau.ch / jpix.ch

Die aktuell geltende Abfallverordnung stammt aus dem Jahr 1994 und die dazugehörige Abfallgebührenordnung aus dem Jahr 2006.

Die beiden Erlasse sollen den heutigen Verhältnissen angepasst und zeitgemäss erneuert werden, da der Themenbereich Abfallbewirtschaftung in den vergangenen Jahren (Stand 11. September 2023) einem starken Wandel unterlag.

Das Umweltschutzgesetz verlangt für die Siedlungsabfallentsorgung (Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen) verursachergerechte und kostendeckende Gebühren (Artikel 32a USG).

Die Gebühren wurden unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen analysiert.

Optimierung der Abfallbewirtschaftung steht im Mittelpunkt

Per 31. Dezember 2022 wies das Konto des Eigenwirtschaftsbetriebs Abfall ein erhebliches Vermögen aus und generiert jährlich einen weiteren Vermögenszuwachs.

Gemäss Gesetz sind Eigenwirtschaftsbetriebe als kostendeckende und nicht als gewinnorientierte Betriebe zu führen.

Der Gemeinderat möchte durch die Erstellung zusätzlicher Unterflur-Sammelstellen in Quartieren, die Reduktion der Grundgebühr, eine zeitgemässe Kompetenzzuordnung für ein flexibles Gebühren- und Entsorgungssystem die Abfallbewirtschaftung optimieren.

Jeder bezahlt effektiv

Insbesondere soll auch die gegenwärtig nach Volumen organisierte Grüngutentsorgung, welche bis heute durch die Grundgebühren quersubventioniert wurde, gewichtsabhängig organisiert und mit einem Datenträger (Chip) erfasst und verrechnet werden.

Zahlreiche Schweizer Gemeinden erheben die Gebühren für die Grüngutentsorgung nach diesem System.

Als wesentliche Vorteile sind hervorzuheben: Einhaltung des Verursacherprinzips.

Jeder zahlt tatsächlich und gerechterweise entsprechend dem Gewicht, was eine faire Lösung darstellt gegenüber jenen, die selbst kompostieren oder kein oder nur wenig Grüngut produzieren.

Vereinfachung und Kontrolle

In diesem Zusammenhang kann die Abfallgrundgebühr gesenkt werden. Der Kauf von Jahresvignetten entfällt für die Bevölkerung und der Verwaltungsaufwand reduziert sich.

Es verbleiben je nach gewähltem Modell noch die Verkäufe von Gebührenbändel.

Qualitätsbeanstandungen können besser geahndet werden, da die Container in jedem Fall dem Besitzer zugeordnet werden können.

Die Installation der erforderlichen Datenträger an den Grüncontainer erfolgt zulasten der Gemeinde.

Abfallreglement wird am 30. November 2023 zur Genehmigung vorgelegt

Die Gemeinden verfügen in ihrem Ver- und Entsorgungsgebiet über ein Monopol in der Entsorgung des Siedlungsabfalls.

Damit ist die Unterstellung unter das Preisüberwachungsgesetz gegeben. Der Preisüberwacher hat dem neuen Abfallreglement die Zustimmung erteilt.

Das Abfallreglement wird der Budgetgemeindeversammlung vom 30. November 2023 zur Genehmigung unterbreitet.

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