In Mellingen ist der Zubringerdienst weiterhin gestattet
Wie die Gemeinde Mellingen informiert, gilt seit dem 31. Oktober 2022 in Mellingen ein neues Verkehrsregime.
Der Gemeinderat hat diesbezüglich bereits umfassend orientiert. Unklar ist noch, wie die Bestimmung «Zubringerdienst» auszulegen ist.
Die Zufahrt zur Altstadt über das West- beziehungsweise Osttor wird während der Spitzenstunden am Morgen von 6 bis 8 Uhr, am Mittag von 11 bis 13 Uhr sowie am Abend von 16.30 bis 18.30 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Von der Regelung sind öffentliche Busse und Zubringer sowie Motorfahrräder zur Altstadt ausgenommen.
Während der übrigen Zeiten ist die Durchfahrt für Personenwagen möglich. Für Last- und Gesellschaftswagen ist die Durchfahrt ganztags generell verboten.
Gesetzliche Definition gemäss Signalisationsverordnung
Bei Fahrverboten sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen erlaubt der Vermerk «Zubringerdienst gestattet» Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken, Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten haben, sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte.
Wer in der Altstadt wohnt, darf jederzeit zu seiner Liegenschaft beziehungsweise Wohnung zufahren. Es werden keine speziellen Zufahrtsbewilligungen ausgestellt.
Neue Regeln
Während der Sperrzeiten dürfen auch die Bewohner der Altstadt nicht direkt durch die Altstadt fahren.
Es ist jederzeit möglich, zu den Gewerbebetrieben in der Altstadt zu gelangen. Ebenso ist die Zufahrt zur Kirche und dem Rathaus uneingeschränkt möglich.
Das Gewerbe, die Läden und Restaurants kann man uneingeschränkt besuchen.