Mandach ruft Strassenanstösser zum Pflanzenrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Mandach mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken ordnungsgemäss zurückzuschneiden.
Alle Grundeigentümer werden gebeten, die Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Wegen innerhalb und ausserhalb des bebauten Gebietes auf das gesetzliche Minimum zurückzuschneiden.
So können die Grundeigentümer mithelfen, die nötigen Sichtzonen für die Verkehrsteilnehmer einzuhalten und das Unfallrisiko zu vermindern.
Für die Abstandsvorschriften gelten die einschlägigen Bauvorschriften (§ 110 Bauesetz und 45 Bauverordnung), die auf der Webseite der Gemeinde einzusehen sind.