Oberrohrdorf: Sondernutzungsplanung «Reklame» bewilligt
Wie die Gemeinde Oberrohrdorf berichtet, hat der Kanton die Sondernutzungsplanung «Reklame» Ende April 2024 genehmigt.
Die Gemeinde Oberrohrdorf muss auf der Basis der im Jahre 2020 revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) eine Sondernutzungsplanung über Reklameanlage erlassen.
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 8. Dezember 2020 einen entsprechenden Planungskredit bewilligt.
Nach Erarbeitung der Unterlagen, der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (20. April bis 22. Mai 2023) und der öffentlichen Auflage (31. August bis 29. September 2023) hat der Gemeinderat die Sondernutzungsplanung genehmigt, nachdem keine Einwendungen eingegangen sind.
Sondernutzungsplanung «Reklame»
Die Unterlagen wurden der Abteilung für Raumentwicklung zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens eingereicht.
Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat nun die Sondernutzungsplanung «Reklame» Ende April 2024 genehmigt, die entsprechenden Bestimmungen sind rechtskräftig und gelten ab sofort (Stand 27. Juni 2024).