Steuererklärung 2018 - Mahngebühren im Steuerwesen
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat die Einführung von Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat die Einführung von Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Ab Steuererklärung 2018 (Abgabefrist bis 31. März 2019) und Bezahlung der Steuern 2019 (Fälligkeit 31. Oktober 2019) müssen folgende Mahngebühren fakturiert werden:
Erste Mahnung Steuererklärung CHF 35.--
Zweite Mahnung Steuererklärung CHF 50.--
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) CHF 35.--
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) CHF 100.--
Sollten Sie die Steuererklärung in den nächsten Tagen nicht einreichen können, kann ein Gesuch um Fristerstreckung für die Steuererklärung übers Internet gestellt werden. Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen "Code". Diesen Code finden Sie auf dem Steuererklärungsbogen, Seite 1, am linken Rand aufgedruckt. Selbstverständlich können Fristerstreckungsgesuche auch weiterhin telefonisch oder per Mail eingereicht werden.