Thalheim AG: Pfarrhaus geht an die Einwohnergemeinde
Thalheim wird das Pfarrhaus für 850'000 Franken von der Reformierten Kirchgemeinde erwerben. Eine Stiftung zur Erhaltung des Kirchengebäudes wird gegründet.

Wie bereits an den Gemeindeversammlungen angesprochen, wurde über den Verkauf des Pfarrhauses an die Einwohnergemeinde mit Unterstützung der Ortsbürgergemeinde nachgedacht, teilt die Gemeinde Thalheim AG mit.
In der Dorfzeitung vom 21. Januar 2025 konnte bekannt gegeben werden, dass sich die Kirchenpflege und der Gemeinderat über die Eckwerte und Rahmenbedingungen für einen Eigentumsübertrag einigen konnten. In der Zwischenzeit fanden weitere Kontakte der Behörden statt, bei welchen man sich für den Verkauf respektive Kauf des Pfarrhauses geeinigt hat.
Die Eigentumsübertragung des Pfarrhauses von der Reformierten Kirchgemeinde an die Einwohnergemeinde findet zu einem Preis von 850'000 Franken statt. Der Ortsbürgergemeinde wird eine für den Kauf des Pfarrhauses bestimmte Schenkung an die Einwohnergemeinde über 700'000 Franken beantragt.
Stiftung «Kirche Thalheim» sichert langfristige Kirchenpflege
Es wird eine Stiftung «Kirche Thalheim» errichtet, welche den Zweck hat, das Kirchengebäude von Thalheim langfristig zu unterhalten. Dieser Stiftung wird seitens Kirchgemeinde aus dem Verkaufserlös ein Betrag von 700'000 Franken gewidmet.
Die restlichen 150'000 Franken verbleiben im Vermögen der Reformierten Kirchgemeinde. Die Stiftung legt ihr Kapital bei der Einwohnergemeinde an. Diese erstellt zur Sicherung einen Schuldschein.
Das Kapital wird verzinst zu einem gemittelten Satz aus dem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (aktuell 0,5 Prozent) und aus dem Hypothekarischen Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen (aktuell 1,75 Prozent). Die Einwohnergemeinde übernimmt die Kosten für die anstehenden Unterhaltsarbeiten und die Anpassungen an die neue Verwendung.
Kirchgemeinde behält Archiv im Pfarrhaus
Das bereits heute benutzte Büro der Pfarrperson wird durch die Kirchgemeinde zu pauschal 400 Franken/Monat angemietet. Die Kirchgemeinde kann den Pfarrhausschopf sowie den Pfarrhausgarten für Anlässe reservieren und unentgeltlich nutzen, sowie den feuerfesten Schrank mit ihrem Archiv bis auf weiteres im Eingangsbereich belassen.
Zusammenfassend hat diese Transaktion auf die Bilanzen der verschiedenen Parteien folgende Auswirkungen: das Pfarrhaus geht von der Kirchgemeinde in das Eigentum der Einwohnergemeinde über, die Ortsbürgergemeinde überträgt einen Teil ihres bei der Gemeinde angelegten Vermögens indirekt an die Stiftung «Kirche Thalheim» (welche den Betrag wiederum bei der Gemeinde anlegt), und die Einwohnergemeinde bezahlt an die Kirchgemeinde 150'000 Franken.
Die Behörden legen dieses Geschäft am Freitag, 28. März 2025, ihren Mitgliedern an ausserordentlichen Gemeindeversammlungen zur Genehmigung vor. Die Mitglieder aller drei Gemeinden werden in einem gemeinsamen Versand mit jeweiligen Stimmkarten zu diesem Versammlungsabend eingeladen.
Beteiligte erörtern Pfarrhausverkauf
Um 20 Uhr findet zuerst ein gemeinsamer Informationsanlass statt, an welchem die Behörden den beantragten Verkauf/Kauf nochmals erläutern und Fragen beantworten.
Nachher findet zuerst die Kirchgemeindeversammlung statt, dann die Gemeindeversammlung der Ortsbürger und schliesslich jene der Einwohnergemeinde. Es bleiben jeweils alle Anwesenden im Saal und nehmen da, wo sie nicht Mitglied sind, als Gäste teil.