Villigen: Vorsignalisation bei den Kantonsstrassen abgelehnt
Wie die Gemeinde Villigen berichtet, hat der Kanton den Wiedererwägungsantrag vom 14. November 2022 zur Vorsignalisation im Kantonsstrassenbereich abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der im Bau befindlichen Wohnüberbauung Obsteinen hat der Gemeinderat eine temporäre Verkehrsbeschränkung verfügt, die voraussichtlich bis Ende Dezember 2024, das heisst bis zum Abschluss der Baustelle, bestehen bleibt.
Den Antrag des Gemeinderats, eine Vorsignalisation im Bereich der beiden Kantonsstrassen K 287 (Hasel Remigen) sowie K 442 (Hauptstrasse Villigen) vorzusehen, hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt abgelehnt.
Aufgrund diverser kritischer Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat der Gemeinderat am 14. November 2022 einen Wiedererwägungsantrag gestellt, die Vorsignalisation im Bereich der beiden Kantonsstrassen zeitnah umzusetzen, damit sowohl Automobilisten als auch Motorradfahrer rechtzeitig auf die Verkehrsbeschränkung aufmerksam werden.
Begründet wurde der Antrag damit, dass seit der temporären Belegung der Remigerstrasse mit einem Fahrverbot erkennbar sei, dass überdurchschnittlich viele Automobilisten diese Strecke nutzen, um unter anderem zu ihrem Arbeitgeber PSI zu gelangen.
Der Kanton lehnt den Wiedererwägungsantrag ab
Der Gemeinderat vertrat die Auffassung, dass mit der Vorsignalisation im Kantonsstrassenbereich die Automobilisten optimal gelenkt werden könnten.
Der Kanton lehnte den Wiedererwägungsantrag mit folgender Begründung, dass Stand heute bereits unzählige Fahrverbote auf Gemeindestrassen über den gesamten Kanton verteilt sind, ab.
Würden alle vorsignalisiert, würde dies eine Schilderflut entlang der Kantonsstrasse generieren und ein Präjudiz für bestehende und kommende Verbote nach sich ziehen.
Fahrverbote aus beiden Richtungen sind gut erkennbar
Bei der Remigerstrasse sind die Fahrverbote aus beiden Richtungen sehr gut erkennbar.
Nach kurzer Angewöhnungszeit ist das Fahrverbot bei einem Grossteil der Verkehrsteilnehmer bekannt und wird eingehalten.
Ausserdem beantragte der Gemeinderat dem Departement BVU, im Bereich der Abzweigung respektive des Knotens Villigerfeld eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Kilometer pro Stunde zu prüfen, um der hohen Unfallgefahr entgegenzuwirken.
Den Antrag hat der Kanton gestützt auf die Signalisationsverordnung (SSV) abgewiesen.
Antrag zur Geschwindigkeitsbeschränkung abgewiesen
Aus seiner Sicht ist die Situation heute einzig mit dem Umstand, dass die Verkehrsströme aufgrund des Fahrverbots etwas umgelagert werden, im Grunde dieselbe, wie sie vor den Bauarbeiten in Villigen vorhanden war.
Die Anzahl polizeilich registrierter Unfälle in diesem Bereich liege bei vier in den letzten fünf Jahren.
Das Unfallbild sei bei allen gleich: Das «kein Vortritt-Signal» wurde beim Ausfahren in die K 287 von den Automobilisten missachtet.
Somit sind auch anhand der Unfallstatistik keine Auffälligkeiten festzustellen. Die Situation wird vom Departement BVU als nicht kritisch beurteilt. Eine Reduktion der Geschwindigkeit wäre aus Sicht des Kantons zurzeit nicht verhältnismässig, und hätte auch keinen Einfluss bezüglich der Baustelle.
Der Gemeinderat verzichtet auf weitere Massnahmen
Aufgrund der Stellungnahme des Departements Bau, Verkehr und Umwelt verzichtet der Gemeinderat auf weitere Massnahmen.
Das Fahrverbot im Bereich der Remigerstrasse wird regelmässig von der Regionalpolizei Brugg kontrolliert.
Zu Beginn der temporären Verkehrsbeschränkung hat die Regionalpolizei zahlreiche Automobilisten, die das Fahrverbot missachteten, gebüsst.