Villigen zahlt Beiträge und Sonderzahlungen an Vereine
Wie die Gemeinde Villigen informiert, erhalten aktive Vereine und Freiwilligengruppen einen Jahresbeitrag als Zeichen der Wertschätzung.
Das Vereinsreglement ist per 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Organisationen, die in den letzten zwei Jahren einen Gemeindebeitrag erhalten haben, wird dieser im zweiten Quartal 2023 ausbezahlt.
Vereine und Freiwilligengruppen haben zudem die Möglichkeit, Anträge für Sonderzahlungen zu stellen.
Die Anträge sind jährlich wiederkehrend mit Antrag und Begründung einzureichen.
Unterlagen müssen ergänzt werden
Die Unterlagen sind mit Dokumenten zu ergänzen, damit sich der Gemeinderat über die wirtschaftlichen Verhältnisse ein Bild machen kann.
Sonderzahlungen sollen einem gemeinnützigen Zweck dienen und möglichst einen breiten Nutzen haben.
Der Gemeinderat erwartet die Anträge für Sonderzahlungen bis am Sonntag, 30. April 2023.