Windisch AG: Bewohner wehren sich nach Rauswurf wegen Asylunterkunft
In Windisch AG wurde Mietern wegen einer geplanten Asylunterkunft gekündigt. Die betroffenen Personen wollen sich mit Einsprachen wehren.
Das Wichtigste in Kürze
- 49 Mietparteien sollen in Windisch AG einer Asylunterkunft Platz machen.
- Dagegen wollen sich die Mieterinnen und Mieter mit Einsprachen wehren.
- Laut einer Mietrechts-Expertin stehen die Chancen der Betroffenen gut.
In Windisch AG müssen 49 Mietende wegen einer vom Kanton geplanten Asylunterkunft ihre Wohnungen bis am 30. Juni verlassen. Von der entsprechenden Kündigung sind rund 100 Personen betroffen.
Der Schock bei den Mieterinnen und Mietern ist gross. Eine ältere Bewohnerin (80) sagte am Montag zu Nau.ch, sie könne nicht mehr schlafen und wisse nicht, wohin sie soll. Auch Sozialhilfeempfänger Björn (32) nimmt die Kündigung mit, er spricht von einem «Gefühlschaos».
Der Hundehalter will aber nicht kampflos aufgeben und organisierte am Sonntag ein Treffen auf dem Parkplatz der Liegenschaft in Windisch. Es sollte darum gehen, «Einspruch bei der Schlichtungsstelle in Aarau zu besprechen», hiess es auf einem von ihm verfassten Notiz-Zettel. Björn machte gleich klar, dass es das Ziel sein sollte, «einen Aufschub der Kündigungen zu erwirken.»
Mieter Björn in Windisch: «Wir müssen dranbleiben!»
Gegenüber Nau.ch erklärt der 32-Jährige am Montag, dass das Treffen «relativ gut» gelaufen sei. «Alle die den Zettel gelesen hatten, kamen zusammen. Wir haben jetzt eine Mail-Gruppe, wo ich alle gleichzeitig updaten kann und haben entschieden, dass ich bei der Mietschlichtstelle anrufe.»
Das habe er inzwischen bereits gemacht und dort habe man ihm nahe gelegt, «dass jeder einzelne eine Einsprache erheben sollte». Es gebe ein entsprechendes Erstreckungsbegehren, das über die Schlichtstelle laufe, erklärt Björn.
Anschliessend habe er eine Rund-Mail mit den entsprechenden Informationen an alle Betroffenen gemacht. «Zudem habe ich noch Links mit Musterdokumenten für eine solche Einsprache hinzugefügt, damit es etwas einfach ist für alle.»
Und wie geht es jetzt weiter? Man müsse schauen, dass man dranbleibe, meint Björn und fügt an: «Ich hoffe, dass wir mit unserem Einsatz und der Unterstützung der Gemeinde auf einen grünen Zweig kommen.»
Mietrechts-Expertin: Mieter können zahlreiche Gründe anbringen
Offenbar stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Einsprache der betroffenen Mieterinnen und Mieter in Windisch tatsächlich nicht schlecht. Das erklärte Mietrechts-Expertin Alessia Dedual von der Uni Zürich in einem Bericht von «Schweiz Aktuell» am Montag.
«Scheinbar ist nicht der Kanton oder die Gemeinde die Vermieterin, sondern eine AG, also eine Drittperson. Und in dem Sinne haben wir es hier mit einer Eigenbedarfskündigung zu tun», sagte Dedual nach Begutachtung des Kündigungsschreibens.
Die Mieter können laut der Expertin alle möglichen Gründe anbringen, die ihre Interessen bedienen würden. Zum Beispiel ungünstige finanzielle Verhältnisse, die es erschweren würden, eine vergleichbare Wohnung zu finden.
Weitere Beispiele: «Wenn jemand schon im fortgeschrittenen Alter ist, oder die Kinder dort zur Schule gehen, oder man den Job wechseln müsste.»