Buchs (SG)

Buchs SG legt neues Parkierungsreglement auf

Nau.ch Lokal
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Werdenberg,

Das neue Parkierungssystem in Buchs sorgt für faire und digitale Parkmöglichkeiten. Es untersteht vom 17. März bis 25. April 2025 dem fakultativen Referendum.

Der Bus Richtung Grabs an der Churerstrasse in Buchs (SG).
Der Bus Richtung Grabs an der Churerstrasse in Buchs (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Buchs SG mitteilt, hat der Stadtrat das neue Parkierungsreglement verabschiedet. Es untersteht vom 17. März bis 25. April 2025 dem fakultativen Referendum.

Ziel der neuen Rechtsgrundlage ist die Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie die Regelung der Bewilligungs- und Gebührenpflicht. Mit dem neuen Parkierungsreglement wird eine einheitliche und zeitgemässe (digitale) Parkraumbewirtschaftung eingeführt, welche Personen innerhalb einer Anspruchsgruppe gleichbehandelt.

Mit der Unterteilung des Stadtgebiets in Zonen und Sektoren wird die Parkraumbewirtschaftung auf die Bedürfnisse der jeweiligen Gebiete abgestimmt. Die Gebührenstruktur und die Handhabung sind einfach und verständlich.

Ausserdem wird in den Wohngebieten die Fremdnutzung (zum Beispiel durch Pendlerinnen und Pendler) minimiert.

Umfangreicher und komplexer Erarbeitungsprozess

Der Auflage vorausgegangen waren ein umfangreicher Erarbeitungsprozess und mehrere Vernehmlassungen innerhalb eines grösseren Personenkreises aus verschiedenen Interessensgruppen, deren Anliegen im ganzen Prozess bestmöglich berücksichtigt wurden. Im Vordergrund der Erarbeitung des neuen Parkraumkonzepts stand der grösstmögliche Nutzen für die Allgemeinheit.

Grundlage bildete zunächst ein Konzept, damit unerwünschte Verdrängungs- und Verlagerungseffekte erkannt und verhindert werden können.

Die Stadt wurde in der Erarbeitung der neuen Rechtsgrundlage insbesondere vom Raumplanungsbüro raum.manufaktur.ag aus St. Gallen unterstützt, welches die Stadt bereits im Rahmen der Ortsplanung flankiert, wodurch sich bei den Arbeiten wertvolle Synergien ergeben haben.

Gesamtkonzeption und Tarifgestaltung

Bei der Konzeption hat man sich auch an den innerhalb der Regionen Werdenberg, Liechtenstein und Rheintal entwickelten Werkzeugkasten für die öffentliche Parkierung orientiert. Das Stadtgebiet wird in fünf Zonen mit ähnlicher Bewirtschaftung eingeteilt.

In der Zone «Zentrum» bleibt die bewährte Bewirtschaftung bestehen und wird auf den Marktplatz ausgedehnt. Um eine Verlagerung der Parkplatznachfrage vom Zentrum in die angrenzende Zone «Zentrumsrand» zu minimieren, werden die dortigen Parkplätze – analog zum Zentrum – mit Gebühren bewirtschaftet.

In den übrigen Wohn- und Mischgebieten (Zone «Wohn-/Mischgebiet») wird die im Kanton St.Gallen weit verbreitete Erweiterte Blaue Zone (EBZ) eingeführt, die eine einfache und intuitiv verständliche Bewirtschaftung ermöglicht. Die Parkplätze von öffentlichen Nutzungen (Schulen, Freibad etc.) werden unabhängig von ihrer Lage einheitlich mit Gebühren bewirtschaftet.

Gerechte Lösungen für alle Anspruchsgruppen

Für Anwohnende, Gewerbetreibende, Besuchende und Mitarbeitende der Stadt sind Bewilligungen für das dauernde Parkieren erhältlich. Diese erlauben das Parkieren über die geltenden Höchstparkzeiten hinaus und das regelmässige nächtliche Parkieren (mehr als einmal pro Woche).

Damit wird einerseits der gesteigerte Gemeingebrauch abgegolten und andererseits unkomplizierte Parkierungsmöglichkeiten für die genannten Anspruchsgruppen geschaffen.

Bei der Ausgestaltung der Parkierungsgebühren war dem Stadtrat eine faire und nachvollziehbare Ausgestaltung besonders wichtig, weshalb die Empfehlung des Preisüberwachers in Bezug auf die Höhe der Tarife unverändert übernommen wurde.

Dieser hat die kostendeckenden Gebühren unter Berücksichtigung der Betriebskosten für die Stadt Buchs ermittelt.

Ausführungsbestimmungen und Parkraumkonzept

Die Ausführungsbestimmungen zum neuen Reglement, welche unter anderem auch die Ausgestaltung der Tarife beinhalten, unterliegen nicht dem fakultativen Referendum, sondern können nach Rechtskraft des Reglements in alleiniger Kompetenz des Stadtrats erlassen werden. Aus Transparenzgründen wird diese neue Rechtsgrundlage jedoch bereits zur Zeit der Referendumsauflage publiziert, damit die Bevölkerung die Überlegungen des Stadtrates besser nachvollziehen kann.

Gleichzeitig wird das Parkraumkonzept (Bericht) veröffentlicht, welches die Überlegungen und Hintergründe der neuen Parkraumbewirtschaftung ausführlich beleuchtet.

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