Der Sondernutzungsplan «Zentrum Grabs» wird sistiert

Gemeinde Grabs
Gemeinde Grabs

Werdenberg,

Die Grabser Bevölkerung konnte bis am 30. Juni 2021 Anregungen zum Sondernutzungsplan «Zentrum Grabs» geben. Vorerst wird der Plan nicht umgesetzt.

Blick auf die Gemeinde Grabs (SG) im Hintergrund das Schloss Werdenberg.
Blick auf die Gemeinde Grabs (SG) im Hintergrund das Schloss Werdenberg. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Zentrum Grabs Genossenschaft (ZGG) hat als Eigentümerin der Parz. Nr. 1403 einen Sondernutzungsplan «Zentrum Grabs» erarbeitet. Die Grabser Bevölkerung war dazu eingeladen, bis am 30. Juni 2021 im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Anregungen zum Sondernutzungsplan «Zentrum Grabs» zu geben.

Bei der Gemeinderatskanzlei sind fristgerecht 29 Eingaben eingegangen. Zudem wurde auf der Plattform «petitio.ch» eine Petition «Nein zum Sondernutzungsplan Zentrum Grabs» initiiert.

Bis zum Ablauf der Sammelfrist (17. Juli 2021) wurden auf der Plattform 368 Online-Stimmen gesammelt, welche mit 45 «physischen» Unterschriften ergänzt an die Gemeinderatskanzlei eingereicht wurden. Die Petition wurde somit von über 400 Personen unterstützt.

Sondernutzungsplan «Zentrum Grabs» nicht auferlegt

Mit Newsletter vom 27. August 2021 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass sich der Gemeinderat intensiv mit den Eingaben befasst hat und eine gemeinsame Veranstaltung mit allen Interessengruppen vorsieht. Dieser Anlass wurde am 25. September 2021 durchgeführt.

Dabei konnten alle Teilnehmenden des Mitwirkungsverfahrens sowie der ZGG-Vorstand ihre einzelnen Standpunkte darlegen und erläutern. Seither hat der Gemeinderat verschiedene Gespräche geführt und ist nach ausführlicher Beratung zum Schluss gekommen, den Sondernutzungsplan «Zentrum Grabs» zum heutigen Zeitpunkt nicht aufzulegen.

Der Sondernutzungsplan wird sistiert. Der Gemeinderat als Planungsbehörde nimmt die Zentrumsplanung aktiv an die Hand.

Die Bevölkerung wird mit einbezogen

Der Planungsperimeter im Zentrum soll vergrössert werden. Die Grabser Bevölkerung wird in geeigneter Form bei der Festlegung der Ziele mit einbezogen.

Der Gemeinderat wird in einem nächsten Schritt das Verfahren festlegen und die Bevölkerung entsprechend informieren.

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