Gemeinde Grabs erinnert an die Bachunterhaltspflicht
Wie die Gemeinde Grabs berichtet, sind Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, den jeweiligen Bach von herumliegendem Holz und sonstigem Unrat zu säubern.

Welche Bedeutung der Unterhaltspflicht bei Bächen beigemessen werden muss, haben vergangene Unwetter in der Gemeinde Grabs gezeigt.
Die Grundeigentümer werden hiermit ausdrücklich auf ihre Pflichten sowie ihre Verantwortung aufmerksam gemacht und aufgefordert, den möglichen Gefahren in diesem Zusammenhang ein besonderes Augenmerk zu schenken.
Bäche und ihre Zuläufe sind periodisch zu unterhalten und vor allem von herumliegendem Holz und sonstigem Unrat zu säubern.
Ausführung der notwendigen Unterhaltsmassnahmen
Gemäss Kantonalem Wasserbaugesetz sorgen die Wasserbaupflichtigen (Kantonale Gewässer: Kanton, Gemeindegewässer: Politische Gemeinde, übrige Gewässer: Eigentümer der betroffenen Grundstücke) für die Ausführung der notwendigen Unterhaltsmassnahmen.
Bei Holzerarbeiten sollen auch die Aufräumungsarbeiten nicht vernachlässigt werden.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass im zum Teil unwegsamen Gelände Probleme bei Aufräumungsarbeiten entstehen können (Kostenaufwand, keine Zufahrten et cetera), trotzdem ist aber der allgemeinen Sorgfaltspflicht nachzukommen.