Situation Coronavirus
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung von Gams für das Einhalten der Verhaltensempfehlungen des Bundesrates ganz herzlich.

Der Bundesrat hat über die schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus informiert. Die entsprechende Medienmitteilung ist auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit abrufbar.
Nachfolgend werden die einzelnen Etappen erläutert und um einige Hinweise ergänzt.
Erste Etappe am 27. April
In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen.
Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen könnten.
Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden.
Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben.
Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.
Geschäfte, die ab 27. April nun wieder geöffnet haben dürfen, haben vorgängig ein Schutzkonzept zu erstellen und müssen dieses entsprechend umsetzen. Sobald die aktuelle Verordnung des Bundesrates und weitere Erläuterungen schriftlich verfügbar sind, werden diese wie bis anhin auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet.
Um die weiterhin geltenden Empfehlungen bezüglich Social Distancing allenfalls besser umsetzen zu können, werden die Betriebe (mit Ausnahme des Detailhandels, für welchen die Öffnungszeiten im Gesetz über Ruhetage und Ladenöffnung, sGS 552.1, abgekürzt RLG, reguliert sind) an dieser Stelle, darauf aufmerksam gemacht, dass die geltenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (SR 822.11, abgekürzt ArG) für die meisten Betriebe Tagesarbeit von 6 Uhr bis 20 Uhr bzw. Abendarbeit von 20 bis 23 Uhr von Montag bis Samstag bewilligungsfrei zulassen. Die damit zusammenhängenden arbeitsgesetzlichen Vorschriften sind dabei selbstverständlich zu beachten.
Zweite und dritte Etappe: 11. Mai und 8. Juni
In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.
Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden.
Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst.
Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.
Etappen je nach Entwicklung der Epidemie
Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können.
Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig.
Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben.
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