Strassenbauprojekt "Sporgasse" - Bauliche Massnahmen

Gemeinde Grabs
Gemeinde Grabs

Werdenberg,

Der Gemeinderat hat am 13. Mai 2019 das Strassenbauprojekt «Sporgasse» (Nr. 1008; Bauliche Massnahmen) genehmigt.

Bauarbeiten
In Wollerau kommt es an diesem Wochenende zu Bauarbeiten. - Keystone

Gemäss den Richtlinien des Tiefbauamtes St.Gallen über die Fahrbahnbreiten müsste die Strassenbreite für den Begegnungsfall Personenwagen/Lastwagen innerorts bei einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h 5.25 m und bei einer Geschwindigkeit von 0 bis 20 km/h 5.05 m betragen.

Die Breite von Trottoirs müsste 2.00 m betragen. An der Sporgasse ist das jetzige Trottoir lediglich 1.20 m breit und die Fahrbahnbreite beträgt 4.80 bis 4.90 m. Kommt einem Fussgänger zurzeit eine Person mit einem Kinderwagen entgegen, muss der Fussgänger das Trottoir verlassen und auf die Fahrbahn treten, damit ein Kreuzen möglich ist.

Aufgrund vorstehender Ausführungen wurde entschieden, dass die Sporgasse als Einbahnstrasse umgebaut werden soll. Mit der Kantonspolizei St.Gallen (KAPO), Abt. Verkehrstechnik, wurde die Situation vor Ort angeschaut. Bei einer Einbahnstrasse, auf welcher die Fahrräder und Motorfahrräder im Gegenverkehr fahren dürfen, müsste die Strasse 4.50 m breit sein. Es konnte ein Kompromiss gefunden werden, sodass das Trottoir eine Mindestbreite von 1.80 m und die Fahrbahn eine Mindestbreite von 4.20 m aufweisen. Diese Mindestmasse für das Trottoir und die Fahrbahn würden von der KAPO, Abt. Verkehrstechnik, genehmigt, da sich die Sporgasse im Ortskern befindet und somit ja auch eine gegebene Situation vorliegt. Die Einfahrt ist auf Seite Staatsstrasse angedacht, um die nicht gerade übersichtliche Ausfahrt auf die Staatsstrasse aufheben zu können.

In diesem Jahr werden die Wasser- und Stromleitungen in der Sporgasse erneuert, weshalb ohnehin Bauarbeiten anstehen.

Auf die Durchführung eines Kostenverlegungsverfahrens kann verzichtet werden. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt werden von der Politischen Gemeinde Grabs getragen. Das vorgenannte Strassenbauprojekt wird im Sinne des kantonalen Strassengesetzes öffentlich aufgelegt. Ein entsprechendes Inserat erscheint in den amtlichen Publikationsorganen.

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