Teilstrassenplan «Maturtweg»
Der Gemeinderat hat am 20. Januar 2020 den Teilstrassenplan «Maturtweg» genehmigt.

Im Grundbuchbeleg 199/2016 wurde zwischen der Politischen Gemeinde Grabs und der Gribet AG, Zug, festgehalten, dass der Maturtweg, wenn er fertig gestellt ist, von einer Gemeindestrasse 3. Klasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse umklassiert wird. Der Maturtweg wird neu abparzelliert, da er sich in der Bauzone befindet.
Dadurch muss von den Parzellen Nrn. 1249, 1252, 2297, 3334, 3335 und 3336 Land erworben werden. Die entsprechenden Grundbuchgeschäfte hat der Gemeinderat bereits an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2019 genehmigt.
Die Grundeigentümerzustimmungen zur Abtretung des notwendigen Bodens liegen entweder in einem Verhandlungsprotokoll oder öffentlich beurkundeten Grundbuchvertrag vor. Aus diesem Grund kann bei diesem Teilstrassenplan auf ein formelles Landerwerbsverfahren verzichtet werden.
Maturtweg in eine Gemeindestrasse 2. Klasse umklassiert
Der jetzige Maturtweg (3056) kann im Abschnitt «Büntlistrasse bis Wendehammer Maturtweg» somit von einer Gemeindestrasse 3. Klasse (3056) in eine Gemeindestrasse 2. Klasse (2143) umklassiert werden. Damit liegt neu der Unterhalt für diesen Bereich bei der Politischen Gemeinde Grabs, was aufgrund der Anzahl erschlossenen Wohneinheiten den gemeinderätlichen «Richtlinien Gemeindestrassen und -wege» entspricht.
Der jetzige Maturtweg (3056) zwischen dem Geisseggweg und der Geisseggstrasse bleibt unverändert als Gemeindestrasse 3. Klasse eingeteilt. Die Linienführung muss nicht im Gelände abgesteckt werden, da es sich nur um eine Umklassierung handelt und der Strassenverlauf entsprechend bereits besteht.
Der Maturtweg (G2, Nr. 2143) wird im Winter durch die Gemeinde Grabs vom Schnee befreit. Der vorgenannte Teilstrassenplan wird im Sinne des kantonalen Strassengesetzes öffentlich aufgelegt. Ein entsprechendes Inserat erscheint in den amtlichen Publikationsorganen.