Wiederaufnahme der Trainings für Vereine
Seit dem 11. Mai 2020 sind die Turnhallen und Aussenanlagen der Gemeinde Grabs wieder geöffnet.

Jeder Verein, der sein Training wieder aufnehmen möchte, muss im Vorfeld ein eigenes Schutzkonzept erstellen und bei der Gemeinderatskanzlei ([email protected]) einreichen. Die Konzepte werden durch die Verantwortlichen der Gemeinde geprüft und freigegeben.
Selbstverständlich sind sämtliche Verordnungen des Bundesrats bezüglich COVID-19 sowie untenstehende, übergeordneten Grundsätze strikte einzuhalten:
- Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG);
- Social-Distancing (Zwei Meter Mindestabstand zwischen allen Personen, 10 m2 pro Person, kein Körperkontakt);
- Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe. Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten;
- Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.