Absage des Abstimmungs- und Wahltermins vom 17. Mai in Bachenbülach
Der Gemeinderat beschloss den auf 17. Mai angesetzten 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates, Rest Amtsdauer 2018-2022, abzusagen.
Der Gemeinderat beschloss am 31. März, den auf 17. Mai angesetzten 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates, Rest Amtsdauer 2018-2022, aufgrund der Corona-Krise abzusagen. Wann der 1. Wahlgang stattfindet, entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
Zuvor hatten bereits der Bundesrat und der Regierungsrat die eidgenössischen bzw. kantonalen Volksabstimmungen vom 17. Mai abgesagt. Die Sekundarschulpflege sagte die Grundsatzabstimmung über die Einzelinitiative «Auflösung Sekundarschule Bülach» ebenfalls ab.