Bachenbülach hebt das allgemeine Feuerverbot auf
In Bachenbülach gilt seit 26. August 2022 das allgemeine Feuerverbot als aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot im Wald und Waldesnähe gilt weiterhin.
Wie die Gemeinde Bachenbülach informiert, sind offene Feuer im Freien sowie das Grillieren mit Holz- und Holzkohlegrills auf dem Gemeindegebiet Bachenbülach wieder gestattet. Die Verfügung des Gemeinderates über das allgemeine Feuerverbot vom 26. Juli 2022 ist seit Freitag, dem 26. August 2022, 12 Uhr aufgehoben.
Weiterhin gültig bleibt das absolute Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Meter zum Waldrand. Dieses Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Kanton. Weitere Informationen zum Umgang im Wald sind auf der kantonalen Webseite zu finden.
Dennoch ist Vorsicht beim Feuermachen geboten
Trotz der Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots sind Vorsichtmassnahmen zu beachten. Feuer darf nie unbeaufsichtigt brennen gelassen werden – auch nicht im Garten; ein allfälliger Funkenwurf ist sofort zu löschen.
Vor dem Verlassen einer Feuerstelle sind Flammen und Glut vollständig zu löschen. Das Feuer darf nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfacht werden.
Zudem sind fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen, und es dürfen keine brennenden Raucherwaren fortgeworfen werden. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne Ausnahmebewilligung der Gemeinde weiterhin strikt verboten.