Bachenbülach passt Friedhofsgebühren an
Ab Juli 2025 gilt in Bachenbülach ein neues Gebührenreglement fürs Bestattungswesen. Grund ist unter anderem eine Teuerung von 10,2 Prozent seit 2005.

Wie die Gemeinde Bachenbülach mitteilt, ist die heute geltende Gebührenverordnung für das Friedhof- und Bestattungswesen, die per 22. August 2005 verabschiedet wurde, seit dem 1. Januar 2006 in Kraft und benötigt nun eine Anpassung.
Frau Katharina Seiler Germanier von der Firma Federas AG leitete die Arbeitsgruppe, die aus Mitgliedern des Vorstandes und der Geschäftsstellenleiterin des Friedhof Zweckverbandes Bülach bestand, um die Gebührenverordnung zu überarbeiten.
Im Rahmen dieses Prozesses erstellte sie einen Kostenvergleich mit den umliegenden Gemeinden/Städten und prüfte die rechtlichen Aspekte der neuen Gebührenverordnung im Hinblick auf übergeordnete Gesetze.
Teuerung von 10,20 Prozent festgestellt
Die überarbeitete Gebührenverordnung wird als Gebühren- und Kostenübernahmereglement bezeichnet. Sie wurde neu strukturiert, und die verschiedenen Grabarten wurden gemäss der Homepage gegliedert.
Die in den letzten Jahren hinzugekommenen Grabarten und neuen Angeboten wurden ergänzt, und alle Gebühren detailliert aufgeführt. Anhand des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) wurden die Gebühren überprüft und neu festgelegt. In der Indexperiode von 2005 bis 2024 wurde eine Teuerung von 10,20 Prozent festgestellt.
Die neu berechneten Gebühren wurden auf die nächstgelegenen 10 und 100 Franken gerundet, um eine nachvollziehbare und übersichtliche Gebührenordnung zu schaffen.
Die Gebühren werden ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten. Die volle Liste mit den neuen Gebühren ist auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.