Bachenbülach: Zuteilungsplanung von Zivilschutzplätzen
Wie die Gemeinde Bachenbülach berichtet, werden bei der Planung Synergien mit der Gemeinde Bülach-Rafzerfeld genutzt. Ein Kredit für die Kosten wurde bewilligt.
Gemäss eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz ist für jeden Einwohner in zeitgerecht erreichbarer Nähe des Wohnortes ein Schutzplatz bereitzustellen.
Die Gemeinden müssen eine Liste der auf ihrem Gebiet verfügbaren Schutzplätze führen und dem kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ) alle fünf Jahre eine Ausgleichsgebietsplanung zur Genehmigung vorlegen.
Bachenbülach überarbeitete die Ausgleichsgebietsplanung letztmals 2022.
Thema Schutzräume rückt in den Fokus
Die Gemeinden sind ebenfalls für die Zuweisungsplanung (Zupla) der Bevölkerung zu den Schutzplätzen verantwortlich.
Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ist das Thema Schutzräume wieder vermehrt in den Fokus gerückt.
Im Hinblick auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage ist es angezeigt, die Zupla zu überarbeiten.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Zupla zusammen mit der Zivilschutzorganisation Bülach-Rafzerfeld durchzuführen.
Kredit für Initialkosten ist bewilligt
Es wird eine Zuteilungssoftware angeschafft und implementiert.
Nach der Umsetzung sollen die Einwohner im Internet einsehen können, welchem Schutzplatz sie im Ernstfall zugeteilt sind.
Durch die Zusammenarbeit mit der Zivilschutzorganisation Bülach-Rafzerfeld können Synergien genützt und die Kosten optimiert respektive auf eine grössere Bevölkerungszahl verteilt werden.
Der Gemeinderat bewilligte einen Kredit von 3590 Franken für die Initialkosten. Die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen circa 1430 Franken.