Bülach ZH: Zunge im Gesicht? Koch (40) zeigt seinen Chef (60) an
Ein 40-jähriger Koch wirft seinem Vorgesetzten vor, ihn sexuell belästigt zu haben. Der 60-Jährige weist alle Anschuldigungen von sich und wird freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 40-jähriger Koch wirft seinem Vorgesetzten vor, ihn sexuell belästigt zu haben.
- Die Übergriffe sollen zwischen 2019 und 2021 in Bülach stattgefunden haben.
- Der 60-jährige Beschuldigte wird vom Einzelrichter «in dubio pro reo» freigesprochen.
Ein 40-jähriger Koch wirft seinem 60-jährigen Vorgesetzten vor, ihn sexuell genötigt und belästigt zu haben. Da der Vorgesetzte weiterhin seine Unschuld beteuert, steht Aussage gegen Aussage.
In Bülach ZH kam es nun zu einer erneuten gerichtlichen Befragung durch einen Einzelrichter.
Der Koch berichtet von sexuellen Übergriffen seit 2019, Strafanzeige hat der 40-Jährige erst im September 2021 erstattet. Die Übergriffe sollen wöchentlich stattgefunden haben, viermal soll sein Vorgesetzter ihm sogar in die Hose gefasst haben.
Weiter behauptet der Kläger, dass sein Chef ihm mindestens 20 Mal mit der Zunge durchs Gesicht gefahren sei. Zudem soll er ihn im Kühlraum ausgekitzelt haben, sodass er die Genitalien seines Vorgesetzten berührte.
Habe sich mit dem Chef gut verstanden
Nach Aussage des Kochs soll er sich mehrmals verbal gewehrt haben, sonst habe er sich mit seinem Chef gut verstanden.
Nach Angaben der «NZZ» wurden seine Schilderungen vor Gericht regelmässig durch Nachfragen unterbrochen. Viele Aussagen stimmten mit früheren Aussagen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht überein.
Der zum Zeitpunkt der Anklage noch nicht vorbestrafte Vorgesetzte weist alle Anschuldigungen von sich. Er habe zwar den Kläger ab und an ausgekitzelt, sexuelle Handlungen oder Nötigungen hätten aber nie stattgefunden.
Die Strafanzeige sei für ihn völlig überraschend gekommen. So hätten sie immer ein gutes Verhältnis gepflegt. Er könne sich vorstellen, dass der Kläger Geldsorgen habe und die Strafanzeige deshalb erhoben hätte.
Schadensersatz und Genugtuung in Höhe von vier Millionen Franken
Der Kläger fordert nämlich Schadensersatz und Genugtuung in Höhe von insgesamt vier Millionen Franken. Während der Angeklagte für seinen Tag in Haft Genugtuung in Höhe von 20'000 Franken verlangt.
Weiter fordert die Verteidigung den vollumfänglichen Freispruch. Unter anderem, weil die weiteren Mitarbeiter von keinen ähnlichen Erfahrungen berichten und die Behauptungen des Klägers nicht unterstützen.
Das Bezirksgericht in Bülach folgt dieser Aufforderung und spricht den Angeklagten vollumfänglich frei. Zum einen gäbe es Vorwürfe, die schon verjährt seien und blosse Übertretungen darstellen. Während der Angeklagte 200 Franken Genugtuung für den Tag in Haft erhält, wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen.
Der Einzelrichter begründet den Freispruch mit den zahlreichen Inkonsistenzen in den Aussagen des Klägers. Die Schilderungen seien nicht nur detailarm, sondern es ergeben sich auch immer wieder Widersprüche.
Dem Einzelrichter reichen die Indizien nicht für eine Verurteilung, daher wird der Angeklagte «in dubio pro reo» freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.