Wie die Stadt Bülach mitteilt, fokussiert sich die Strategie mit Ziel «Netto-Null bis 2040» auf Handlungsbereiche, in denen die Stadt direkt aktiv werden kann.
Wander- und Veloweg in Bülach.
Wander- und Veloweg in Bülach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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3,94 Tonnen direkte Treibhausgasemissionen entstehen in der Stadt Bülach pro Kopf und Jahr.

Hauptquellen sind die Gebäude (48 Prozent), der Verkehr (37,3 Prozent) und die Industrie (10,5 Prozent). Diese Emissionen sollen sinken.

Netto-Null bis 2040 als Ziel

Die Stadt Bülach ist der Ökologie, der Energie und dem Klima verpflichtet.

Die Energie- und Klimastrategie 2024 bis 2028 zeigt, wie die Stadt ihre Verantwortung wahrnimmt.

Die Strategie hält als Vision fest, dass die Stadt Bülach ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2040 auf Netto-Null reduziert.

Dazu engagiert sich die Stadt kontinuierlich für eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie und Ressourcen, für den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien sowie für den Klimaschutz.

Leitsätze, Stossrichtungen und Ziele für Handlungsbereiche

Sechs Leitsätze fassen die grundsätzliche Haltung der Stadt Bülach zu den Themen Energie und Klima zusammen. Sie geben die langfristigen energie- und klimapolitischen Schwerpunkte vor.

Vier Stossrichtungen definieren, wie und wo die Stadt aktiv wird.

Die Stossrichtungen reichen von den städtischen Gebäuden und Anlagen über die Mobilität und erneuerbare Energien bis zum Einbezug externer Akteure für den Klimaschutz.

Zu jeder Stossrichtung nennt die Energie- und Klimastrategie insgesamt zwölf klare Ziele, die es zu erreichen gilt.

Im Einklang mit übergeordneten Grundlagen

Die Energie- und Klimastrategie der Stadt Bülach orientiert sich an den kantonalen Energie- und Klimazielen und an den gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene.

Ökologie, Energie und Klima sind ein Schwerpunkt des Legislaturprogramms 2022 bis 2026 des Stadtrats.

Als Energiestadt mit Gold Label ist sich die Stadt Bülach ihrer Verantwortung bewusst.

Der Stadtrat und die Stadtverwaltung berücksichtigen die Vorgaben der Energie- und Klimastrategie fortan bei der Erstellung von Strategien, Konzepten, Leitlinien und Massnahmen und im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben und Arbeiten.

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