Auch in der Gemeinde Wynigen wird Energie gespart
Wie die Gemeinde Wynigen mitteilt, hat sie Energiesparmassnahmen für die Gemeinde- und Schulliegenschaften festgelegt.
Im Winter 2022/23 besteht in Europa die Gefahr einer Strom- und Energiemangellage.
Im Hinblick auf mögliche Versorgungsengpässe in der Schweiz hat der Bundesrat Sparappelle an die Bevölkerung lanciert und Massnahmen vorbereitet zur Verbrauchslenkung.
Die Gemeinde Wynigen hat ebenfalls Energiesparmassnahmen festgesetzt.
In Schulliegenschaften und Turnhalle wird die Raumtemperatur gesenkt
In den Schulliegenschaften Dorf und Kappelen wird die Raumtemperatur auf 20 Grad Celsius begrenzt und es dürfen keine Heizgeräte wie Heizlüfter et cetera benützt werden.
In den Schulliegenschaften Dorf wird zudem die Aussenbeleuchtung von 22.30 bis 6 Uhr abgeschaltet.
Für die Turnhalle ist eine Begrenzung der Temperatur auf 18 Grad Celsius vorgesehen.
In den Garderoben und Duschen der Turnhalle wird die Temperatur auf 21 Grad Celsius herabgesetzt.
Elektronische Geräte werden in der Schule ausgeschaltet
In der Hauswirtschaftsküche und Küche Uhlmannhaus werden Plakate «Fünf Sparempfehlungen für den Haushalt» aufgehängt.
In den Schulliegenschaften werden Drucker und Kopierer sowie weitere elektronische Geräte ausgeschaltet.
Für die Einstellhallen Bleumatte wurde eine Reduktion der Temperatur auf 15 Grad Celsius beschlossen und für die Werkstatt Bleumatte eine Begrenzung der Temperatur auf 17 Grad Celsius.
Im Büro und dem Aufenthaltsraum Bleumatte wird die Temperatur auf 19 Grad Celsius reduziert.
Feuerwehr darf Schlauchtrocknungsanlage nicht mehr benutzen
Im Jugendhaus ist die Steuerung der Heizung abzusenken, wenn sie nicht benützt wird, und die Temperatur wird auf 20 Grad Celsius begrenzt.
Weiter wurde beschlossen, dass im Feuerwehrmagazin Bleumatte, die Schlauchtrocknungsanlage nicht mehr benützt werden darf.
Für die Büroräume der Gemeindeverwaltung und des Sozialdienstes wurde eine Begrenzung der Temperatur auf 20 Grad Celsius festgelegt.
Keine Weihnachtsbeleuchtung in den Gemeindeliegenschaften
Im Verwaltungsgebäude sind Heizgeräte wie Heizlüfter verboten und die Treppenhausbeleuchtung ist zu überprüfen.
Alle Gemeindeliegenschaften müssen die Storen und Rollläden jeweils über Nacht und am Wochenende herunterlassen und die Fenster dürfen nicht mehr gekippt werden, sondern es ist nur noch Stoss zu lüften.
Zusätzlich wird es in allen Gemeindeliegenschaften keine Weihnachtsbeleuchtung geben und das Licht ist nur einzuschalten wenn nötig und es ist möglichst nur Kaltwasser zu gebrauchen (die Mischbatterien sind auf «kalt» zu stellen).
Die Leuchtleistung der Strassenbeleuchtung wird heruntergesetzt
Auf Strassenabschnitten des Gemeindestrassennetzes, bei denen die Beleuchtung bereits auf LED umgestellt worden ist, wurde bereits nach der Umrüstung veranlasst, dass die Leuchtleistung auf 50 Prozent eingestellt wurde und nach einer gewissen Zeit auf 30 Prozent Leistung (Nachtabsenkung) gedrosselt wird.
Eine weitere Reduktion von der Leuchtleistung und des Stromverbrauches wird geprüft, wobei die Anpassungen dauerhaft vorgenommen werden sollen.
Die Umstellung ist relativ aufwendig, weil jede einzelne Lampe umprogrammiert werden muss.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, den Sparempfehlungen zu folgen
Die Bevölkerung soll ebenfalls zum Energiesparen beitragen und Geräte abschalten (nicht auf Stand-by laufen lassen), Stosslüften statt Fenster schräg stellen, Heizung runterdrehen, mit Deckel kochen, Storen und Jalousien über Nacht schliessen, das Licht löschen und auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichten.
Weitere Empfehlungen und Informationen zur Energielage in der Schweiz sind auf der Webseite «nicht-verschwenden» zu finden.