Die Mutter, die wegen mutmasslicher Kindsmisshandlung in Burgdorf vor Gericht steht, ist vom schwerwiegendsten Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. Hingegen erkannte sie das Gericht unter anderem der einfachen Körperverletzung für schuldig.
Kindsmisshandlung
Eine Mutter steht wegen Kindsmisshandlung in Burgdorf BE vor Gericht. /Symbolbild) - Keystone
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Das Regionalgericht verhängte gegen die Angeklagte deshalb eine Geldstrafe von 315 Tagen zu 80 Franken, ausmachend 25'200 Franken. Zudem ordnete das Gericht für die Frau eine ambulante Psychotherapie an.

Der Mutter war vorgeworfen worden, dass sie ihr Kind absichtlich krank gemacht habe. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte der Frau eine psychische Störung mit dem Namen Münchhausen-by-proxy-Syndrom. Betroffene täuschen dabei bei Drittpersonen Krankheiten vor oder verursachen sie sogar, um ärztliche Betreuung zu erhalten oder sich als aufopfernde Pflegende inszenieren zu können.

Die Angeklagte hat diese Diagnose sowie die ihr zur Last gelegten Vorwürfe stets vehement bestritten. Das Regionalgericht in Burgdorf kam nun in seinem Urteil zum Schluss, dass das Gesamtbild des Falles sehr gut zur gestellten Diagnose des psychiatrischen Gutachtens passe.

Für die meisten der angeklagten Vorwürfe fehlten allerdings konkrete Beweise; es gebe nur Indizien, betonte der Gerichtspräsident. Für das Gericht war nach der Prüfung der Indizien nicht zweifelsfrei erwiesen, dass die Frau bei ihrem kleinen Töchterchen Erstickungskrämpfe verursacht habe, indem sie ihm die Atemwege blockierte.

Hingegen sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Frau dem Mädchen in hohen Dosen Beruhigungs- und Krampflösemittel verabreicht hatte ohne ärztliche Indikation.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau einen Schuldspruch und eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.

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