Wynigen über die Neuvergabe des Nachführungsmandats Geometer
Wynigen hat den Auftrag für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerks von 2022 bis Ende 2025 der bsb + Partner AG, Burgdorf, erteilt.
Der Gemeinderat hat der bsb + Partner AG, Burgdorf, den Auftrag für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerks der Gemeinde Wynigen für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 erteilt.
Die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung obliegt nach dem kantonalen Geoinformationsgesetz den Gemeinden. Die Gemeinden können diese Aufgabe mit einer eigenen Dienststelle Vermessung selbst erfüllen oder mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag einem Nachführungsgeometer übertragen.
Die Gemeinde Wynigen hat mit der Grunder Ingenieure AG im Jahr 2017 für die Vertragsperiode 2018 bis 2025 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen.
Durch den Austritt des damals gewählten Nachführungsgeometers sowie dessen Stellvertreter ist der Nachführungsvertrag erloschen. Die Gemeinde Wynigen musste deshalb erneut eine Ausschreibung zur Vergabe der Nachführung durchführen.
Übernahme der Aufgabe als Nachführungsgeometer
Die Nachführung der amtlichen Vermessung muss aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben unabhängig vom Umfang des Auftrages öffentlich ausgeschrieben werden. Die Eingabefrist lief bis am 20. September 2021.
Aufgrund der Ausschreibung sind vier Bewerbungen für die Übernahme der Aufgabe als Nachführungsgeometer der Gemeinde Wynigen für die Periode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 eingegangen.
Die Zuschlagskriterien wurden durch einen gemeindeinternen Ausschuss bewertet und die Ingenieurbüros haben ihre Offerten persönlich vorgestellt.
Aufgrund dessen hat der Gemeinderat den Auftrag für die Nachführung des amtlichen Vermessungswerks für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 der bsb + Partner AG, Burgdorf, erteilt.