Hünenberg: Bestimmungen für Hagelschäden wurden präzisiert
Wie die Gemeinde Hünenberg mitteilt, sind seit dem 1. Mai 2024 Bauteile mit einem Hagelwiderstand unter HW 3 nicht mehr versichert.
Die Gebäudeversicherung Zug teilt mit, dass die technischen Ausführungsbestimmungen zur Schadenabschätzung und -Abwicklung per 1. Mai 2024 präzisiert wurden.
Konkret bedeutet dies, dass Bauteile, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder alterungsbedingt einen Hagelwiderstand von weniger als HW 3 (Hagelwiderstand) aufweisen, nicht mehr versichert sind.
Es gilt die Besitzstandwahrung. Die präzisierte Bestimmung gilt für Neubauten, deren Baugesuch nach dem 1. Januar 2025 bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde.
Neue Bestimmungen zur Hagelwiderstand-Versicherung
Ist kein Baugesuch erforderlich, gilt die präzisierte Bestimmung, wenn die Bestellung der betreffenden Bauteile nach dem 1. August 2024 erfolgte.
Ersetzt ein Eigentümer die beschädigten Bauteile (mit Hagelwiderstand
Für weitere Auskünfte können sich Bürger bei der Gebäudeversicherung Zug melden.