Bundesrat bewilligt E-Voting-Testbetrieb in Graubünden
Der Bundesrat hat dem Kanton Graubünden eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt.
Dem Kanton Graubünden wurde vom Bundesrat eine Grundbewilligung für die Durchführung von Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die Bewilligung gilt befristet bis zur Abstimmung vom 8. März 2026.
Gleichzeitig hat die Bundeskanzlei den E-Voting-Testbetrieb für die Abstimmung vom 3. März 2024 zugelassen, wie diese am Mittwoch mitteilte.
Für die erste Phase plant der Kanton die Zulassung von 12'000 Stimmberechtigten
In einer ersten Phase können sich die Stimmberechtigten von sechs Bündner Pilotgemeinden für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Für die erste Abstimmung vom 3. März 2024 beantragt der Kanton die Zulassung von 12'000 Stimmberechtigten.
Gemeinsam mit den Stimmberechtigten, die in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau elektronisch abstimmen können, werden an der Abstimmung vom 3. März voraussichtlich rund 77'000 Stimmberechtigte zu E-Voting zugelassen sein. Dies entspricht etwa 1,4 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.
Graubünden setze dasselbe E-Voting-System der Schweizerischen Post ein, das bereits in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau zum Einsatz komme, hiess es in der Mitteilung.
Die Kantone und die Bundeskanzlei ziehen eine positive Bilanz zu den bisherigen Einsätzen dieses Systems, etwa an den Nationalratswahlen vom 22. Oktober.