Churwalden gibt Beschlüsse des Gemeindevorstandes bekannt
Der Gemeindevorstand Churwalden hat im November 2022 unter anderem einen Kredit zur Sanierung des Cartschinsweges bewilligt.
Wie die Gemeinde Churwalden am 16. Dezember 2022 mitteilt, hat der Gemeindevorstand im November 2022 unter anderem das Projekt «Cartschinsweg – Erste Etappe Erneuerung Abschnitt Pazonjaweg bis Parzelle 30485» inklusive entsprechendem Kreditantrag von 640‘000 Franken zu Handen der Gemeindeversammlung genehmigt.
Leistungsvereinbarung zwischen Gemeinden und dem Verein Kultur am Pass
Des Weiteren hat der Gemeindevorstand die Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Churwalden, Lantsch/Lenz und Vaz/Obervaz und dem Verein Kultur am Pass (KaP) genehmigt.
Gemeindevorstandsmitglied Franz Burtscher wird als Präsident der kommunalen Kulturkommission der Gemeinde Churwalden in den KaP-Kernvorstand gewählt.
Karin Niederberger wird als Mitglied des Gemeindevorstandes für den erweiterten KaP-Vorstand bestimmt.
Für die Erstellung eines Wasseranschlusses ab der Leitung der LBB AG beim Schneesportzentrum Parpan für die Beschneiung der Langlaufloipe und des Kinderlandes wurde ein Betrag von 40‘000 Franken gesprochen.
Die Güterstrassen werden ausgebaut
Der Gemeindevorstand und die Meliorationskommission haben ausserdem die Ingenieurarbeiten für das Projekt «Ausbau Güterstrassen Churwalden» an die Grünenfelder und Partner AG zum Betrag von 778’224 Franken vergeben.
Dem Ersatz des Dampfkessels der Alp Malix und der Vergabe an die Firma Grob zu 44’781,70 Franken wird zugestimmt. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Budgets 2023.
Für die Projektierung, Submission, Bauleitung und Mitwirkung beim Landerwerb für den Ausbau der Güterstrassen Runcalier (landwirtschaftlicher Teil) wird ein Kredit von 54’000 Franken gesprochen.
Die Arbeitsvergabe erfolgt an das Ingenieur- und Planungsbüro Abenis, Chur.
Wohnkostenreglement für die Sozialhilfe wurde angepasst
Tamara Insalata wird als Sachbearbeiterin Sekretariat Bauamt mit einem Pensum von 60 Prozent gewählt.
Das kommunale Wohnkostenreglement für die Sozialhilfe wurde auf den 1. Januar 2023 angepasst und dem Kantonalen Sozialamt zur Überprüfung eingereicht.
Die Traktandenliste und Botschaft für die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022 wurden genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.