Churwalden informiert über den Winterdienst
Wie die Gemeinde Churwalden mitteilt, haben sich die Verantwortlichen für den Winterdienst vorbereitet. Schneeräumung erfolgt hauptsächlich in Morgenstunden.
Die Verantwortlichen für den Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten die gemeindeeigenen Trottoirs und Strassen für die Benützer in möglichst gutem Zustand zu halten.
Entlang von Kantonsstrassen führt das Personal des kantonalen Unterhaltsbezirks 1 Chur den Winterdienst aus.
Für die Gemeindestrassen sind die Gemeindearbeiter sowie verschiedene durch die Gemeinde beauftragte Unternehmer verantwortlich.
Die Schneeräumung erfolgt in der Regel hauptsächlich in den frühen Morgenstunden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkierte Motorfahrzeuge behindern den Winterdienst.
Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden ab
Es besteht zudem die Gefahr der Beschädigung durch die Winterdienstgeräte.
Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, sollen die Fahrzeuge nicht auf den Trottoirflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abgestellt werden.
Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden ab, die bei den Winterdienstarbeiten an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.
Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder der Mieter.
Schnee von privaten Plätzen darf nicht auf öffentliche Strassen gelangen
Das kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.
Schnee von Dachflächen, Terrassen, privaten Plätzen und privaten Strassen darf nicht auf öffentliche Strassen oder Trottoirs geworfen oder deponiert werden.
Die Gemeinde ist befugt, bei der Schneeräumung den Schnee mit Maschinen oder von Hand unter möglichster Schonung von Bauten und Kulturen auf angrenzenden privaten Grundstücken abzulagern.
Die betroffenen Grundstücke sind von der Gemeinde nach der Schneeschmelze von Split und Abfällen zu reinigen.
Mit dem Schneeräumungskonzept wurden gute Erfahrungen gemacht
Schäden an Bauten, Zäunen oder Pflanzen werden von der Gemeinde instand gestellt oder vergütet.
Mit der Schneeräumung gemäss dem Gemeindevorstand verabschiedeten Winterdienstkonzept wurden bisher gute Erfahrungen gemacht.
So unterliegen nicht alle Strassen und Trottoirs der Schwarzräumung.
Gesalzen werden darum nur die Sammelstrassen, wichtige Quartierstrassen, Strassen im Netz der öffentlichen Verkehrsmittel oder mit gefährlichen Steigungen sowie ausgesprochene Gefahrenstellen.
Verkehrsteilnehmer sollen sich den winterlichen Verhältnissen anpassen
Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Belastung der Gewässer mit Schadstoffen zu verringern.
Die Benützer des Verkehrsnetzes können beim abgestuften Winterdienst nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- oder Eisglätte sind.
Alle Verkehrsteilnehmer werden ersucht, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.
Gemäss Artikel 77 Abschnitt 2 BauG haben Einfriedungen, Pflanzen, Lebhäge, Zäune, Parkplätze und Anlagen gegenüber öffentlichen Strassen (Strassen- und Trottoirrand) und Wegen einen Mindestabstand von 50 Zentimeter einzuhalten.
Gemeinde kommt nicht für Schäden an Sträuchern auf
Dieser Minimalabstand ist auch für die Schneeablagerung wichtig.
Im Bereich von möglichen Schneeablagerungen wird im Übrigen das Aufbinden von Sträuchern und das Entfernen von ungeeigneten Zäunen empfohlen, die den Schneedruck nicht aushalten.
Für Schäden an nicht aufgebundenen Sträuchern und an zu schwachen Zäunen kann die Gemeinde nicht aufkommen.