Wie die Staatskanzlei Graubünden mitteilt, schafft die Regierung die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung der hochalpinen Solaranlagen «Solarexpress».
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Die Stadt Chur im Kanton Graubünden. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden. Die Verordnungsrevision soll per 1. September 2023 in Kraft treten.

Durch die Teilrevision werden die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des sogenannten «Solarexpress» (hochalpine Solaranlagen) geschaffen.

Zur Umsetzung des «Solarexpress» hat der Kanton bereits Anfang Juli 2023 einen ausführlichen Leitfaden veröffentlicht, der von einer überdepartementalen Arbeitsgruppe erarbeitet wurde.

Dieser Leitfaden enthält alles Wissenswerte für Gesuchstellende (Anlagenbetreibende), Gemeinden (als Zustimmende und als Behörde) und auch für die kantonalen Behörden (Mitwirkende und Baubewilligungsbehörde), sowohl bezüglich Bewilligungsvoraussetzungen als auch Bewilligungsverfahren.

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