In der Gemeinde Churwalden gilt absolutes Feuerwerksverbot
Wie die Gemeinde Churwalden informiert, ist aufgrund der aktuellen Witterung ein Abbrennen von Feuerwerkskörper bis auf Weiteres strengstens untersagt.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel elf des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde Churwalden bis auf Weiteres und insbesondere für den 1. August 2023 ein absolutes Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Churwalden.
Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf. Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten.