Kanton Graubünden stellt Leitfaden zum «Solarexpress» bereit
Wie die Standeskanzlei Graubünden mitteilt, werden die Voraussetzungen für eine rasche Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen.

Mit den Änderungen des Energiegesetzes erleichtert das Bundesparlament die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen bis Ende 2025 und legt für diese eine Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten fest.
Damit werden die Voraussetzungen für eine rasche Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit hoher Winterproduktion geschaffen.
Der Leitfaden zum Verfahren
Zur Umsetzung des «Solarexpress» im Kanton Graubünden hat eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe einen Leitfaden zum Bewilligungsverfahren ausgearbeitet.
Darin werden Zuständigkeits- und Verfahrensfragen geklärt sowie Antworten hinsichtlich der bereitzustellenden Projektunterlagen gegeben.
Eine erste Version des Leitfadens steht nun zunächst auf Deutsch auf den Webseiten des Amts für Energie und Verkehr und des Amts für Raumentwicklung zur Verfügung.
Anpassung der kantonalen Raumplanungsverordnung
Die Übersetzungen in die weiteren Amtssprachen sind in Arbeit und werden baldmöglichst bereitgestellt.
Der Leitfaden wird fortlaufend mit weiteren – aktuell noch offenen – Detailaspekten ergänzt und nachgeführt.
Eine Anpassung der kantonalen Raumplanungsverordnung zur Umsetzung des «Solarexpress» ist in Vorbereitung. Die Inkraftsetzung erfolgt voraussichtlich im dritten Quartal 2023.