Mehr Transparenz bei Mandaten von abtretenden Regierungsräten
Das Kantonsparlament verlangt mehr Transparenz, wenn Bündner Regierungsmitglieder nach dem Ausscheiden aus dem Amt Verwaltungsratsmandate übernehmen.
Es wird auch verlangt, dass Ernennungen nicht mehr während der Amtszeit erfolgen.
Auf diese Grundsätze verständigte sich am Dienstag, 18. Oktober 2022, der Bündner Grosse Rat, der einem abgeänderten Fraktionsvorstoss der SVP zustimmte.
Die Volkspartei hatte Gesetzesgrundlagen zur Einführung einer Karenzfrist für ausscheidende Regierungsmitglieder verlangt.
Altes Thema wird wieder aktuell
Dadurch hätten Regierungsräte direkt nach dem Ausscheiden keine Mandate mehr in Unternehmen übernehmen dürfen, die teilweise im Besitz des Kantons sind, einen engen Bezug zum Kanton aufweisen oder namhafte Aufträge vom Kanton ausführen.
Eine Karenzfrist gebe Abstand, darum gehe es, sagte der Churer SVP-Grossrat Jan Koch.
Einen ähnlichen Vorstoss seitens der SP hatte das Parlament vor rund dreieinhalb Jahren noch verworfen.
Wieder aktuell wurde das Thema, nachdem Anfang Juni dieses Jahres bekannt geworden war, dass Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte) nach seiner Zeit in der Exekutive neuer Verwaltungsratspräsident der Rhätischen Bahn (RhB) wird.
Kantonsparlament überwies Vorstoss in einer von der Regierung abgeänderten Form
Cavigelli folgt im Sommer nächsten Jahres seinem Vorgänger, dem heutigen Bündner Ständerat Stefan Engler (Mitte), der ebenfalls nach seiner Zeit in der Kantonsregierung zur RhB gewechselt hatte.
Das Kantonsparlament überwies am Dienstag, 18. Oktober 2022, den Vorstoss der SVP nicht in der ursprünglichen, sondern in einer von der Regierung abgeänderten Form.
Die Regierung erklärte sich bereit, die Public Corporate Governance so anzupassen, dass Rekrutierungs- und Wahlverfahren für Mandatspersonen öffentlich bekannt gegeben werden.
Zudem sollen Ernennungen von Regierungsmitgliedern nicht mehr während deren Amtszeit erfolgen.
Pioniercharakter im interkantonalen Vergleich
Regierungsrat Christian Rathgeb (FDP) hatte im Parlament betont, dass kein einziger Kanton und auch nicht der Bund eine Karenzfrist für ausscheidende Exekutivmitglieder kennen würden.
Der nun von der Bündner Kantonsregierung gemachte Vorschlag habe im «interkantonalen Vergleich Pioniercharakter».
Die von der SVP geforderte Karenzfrist sei nicht die Lösung, um Interessenskonflikte zu verhindern, sagte Rathgeb.