Gemeinde Davos informiert zur Schutzraumbaupflicht
In Davos müssen Wohnhäuser ab 38 Zimmern Schutzräume haben. Nur in Wiesen kann eine Ersatzabgabe gezahlt werden, da die Schutzplatz-Schwelle überschritten ist.

Wie die Gemeinde Davos mitteilt, kann sich in Schutzräumen – umgangssprachlich oft Luftschutzkeller genannt – die Bevölkerung bei bewaffneten Konflikten, aber auch bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen in Sicherheit bringen.
In der Schweiz wird jedem Einwohner ein Schutzplatz zugewiesen. Es ist darum wichtig, dass genügend Schutzplätze zur Verfügung stehen.
Das wird mit der sogenannten Schutzraumbaupflicht erreicht: beim Bau von Wohnhäusern muss ab 38 Zimmern obligatorisch auch ein Schutzraum gebaut werden. Falls der Deckungsgrad in einem Gebiet 120 Prozent überschreitet, kann ein Bauherr auf den Bau von Schutzräumen verzichten und stattdessen eine Ersatzabgabe bezahlen.
Die Schwelle von 120 Prozent nicht überschritten
Das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz hat der Gemeinde Davos mitgeteilt, dass mit Ausnahme von Davos Wiesen alle Ortsteile unterhalb der Schwelle von 120 Prozent liegen.
Das bedeutet, dass Wohnhäuser mit 38 oder mehr Zimmern zwingend einen Schutzraum vorweisen müssen. Eine Ersatzabgabe ist somit nur bei Neubauten in Wiesen zulässig.