Prättigau
Gemeinde Schiers verbietet das Abbrennen von Knallkörpern
Wie die Gemeinde Schiers mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Juli bis am 2. August 2024 auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.
Ad
Die lauten Lärmemissionen führen immer wieder zu Reklamationen. Dazu kommt, dass die Tiere darunter leiden.
Deshalb verfügt der Gemeindevorstand ein zeitliches und lokales Verbot für das Abbrennen von Knallkörpern (Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen) vom 31. Juli bis am 2. August 2024.
Kleine Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane können bewilligungsfrei abgebrannt werden.
Ordnungsbussen bis 5000 Franken
Die zur Kontrolle zirkulierenden Ordnungsdienste können/müssen mit dem Ordnungsbussenverfahren Verfehlungen mit 100 Franken ahnden.
Eine Wiederholung vom Tatbestand hat ein Verfahren zur Folge, wobei bei diesen Bussen bis 5000 Franken ausgesprochen werden können.
Ad
Ad