Seewis im Prättigau erinnert an die Schneeräumung
Wie die Gemeinde Seewis im Prättigau meldet, dürfen Fahrzeuge und andere Hindernisse nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen stehen gelassen werden.
Im Hinblick auf die Schneeräumung wird daran erinnert, dass Fahrzeuge, Maschinen und andere Hindernisse nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen stehen gelassen werden dürfen.
Das Nachtparkverbot ist zu beachten.
Für Schäden infolge Schneeräumungsarbeiten lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.
Die Strassen von Schnee und Eis freihalten
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss Artikel 15 der Flur- und Dorfverordnung der Gemeinde Seewis, Schnee und Eis nicht von Grundstücken sowie von Bauten und Anlagen auf die Strasse geworfen werden dürfen.
Wo eine solche Ablagerung unumgänglich ist, hat der Verursacher für die unverzügliche Räumung der Strasse zu sorgen.
Gegen die Strasse geneigte Dachflächen sind mit geeigneten Vorrichtungen zu versehen, die das Abrutschen von Schnee verhindern.
Artikel 18 hält fest, dass Bauten und Anlagen entlang von Strassen, vor allem auch Mauern und Einfriedungen (Zäune) et cetera so zu erstellen und unterhalten sind, dass sie insbesondere den Einwirkungen der Schneeräumung standhalten.