Seewis im Prättigau ruft zum Rückschnitt von Ästen auf
Wie die Gemeinde Seewis im Prättigau berichtet, ist die Fahrbahn bis auf eine Höhe von vier Metern von überhängenden Ästen freizuhalten.
Der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 17 der Flur- und Dorfverordnung der Gemeinde Seewis Regelungen für Bäume und Sträucher entlang von Verkehrsflächen gelten.
Die Fahrbahn ist bis auf eine Höhe von vier Metern von überhängenden Ästen freizuhalten. Bepflanzungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden, sind ungeachtet der gesetzlichen Grenzabstände untersagt.
Hecken und Sträucher sind auf die Eigentumsgrenzen zurückzuschneiden.
Die Grundeigentümer und die zuständigen Hauswarte werden ersucht, sich unbedingt an diese Vorschrift zu halten und Bäume, Hecken und Sträucher laufend und unaufgefordert zurückzuschneiden.