Allgemeines Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Weiach
Auf dem gesamten Gemeindegebiet gilt ab sofort ein generelles Feuerverbot. Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk sind verboten.
Wie die Gemeinde Weiach bekannt gibt, hat aufgrund der seit länger andauernden Trockenperiode, der Gemeinderat Weiach unter Einbezug der Spezialisten die Situation auch im Hinblick auf den bevorstehenden Bundesfeiern vom 31. Juli und 1. August 2022 bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und der Feuer im Freien (Höhenfeuer) beurteilt.
Der Gemeinderat Weiach legt fest, dass für das Gemeindegebiet Weiach das Entzünden von Feuerwerk (inklusive Kleinfeuerwerk) und offenem Feuer (inklusive Höhenfeuer/1. August-Feuer und Grillieren mit Holz, Kohle und Holzkohle) im Freien ab sofort bis auf Widerruf verboten ist. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen.
Aufgrund der extremen Trockenheit und der Wetterprognose erscheint es als absolut notwendig, die Gemeinde Weiach vor Bränden zu schützen.