Niederweningen weisst Fahrzeughalter auf Verhalten im Winter hin
Wie die Gemeinde Niederweningen berichtet, werden Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge aufgrund des bevorstehenden Winterdienstes vorschriftsgemäss zu parken.
Der Winter macht sich allmählich bemerkbar. Damit die Schneeräumung auf Strassen und Gehwegen in Niederweningen einwandfrei funktionieren kann, sind alle Fahrzeughaltende gebeten, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass ungehindert Schnee weggeräumt und gesalzen oder gesplittet werden kann. Insbesondere über Nacht sollten Fahrzeuge nicht auf den Strassen parkiert werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Parkieren auf Trottoirs und im Bereich von Strasseneinmündungen grundsätzlich verboten ist. Der Gemeinderat behält sich die Verzeigung von fehlbaren Fahrzeuglenkenden vor und lehnt jede Haftung für Schäden ab, die wegen Nichtbeachtung dieser Weisung entstehen können.